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Die A+A, die Basi und der Arbeitsschutz

Bruno Zwingmann Foto: Stephan Floss Fotografie

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind „unvergängliche“ Themen, die sich dennoch im Lauf der Zeit gewandelt haben. Welche Schwerpunkte hat der Arbeitsschutz zu den Anfangszeiten der Basi gesetzt?

Zwingmann: Anfangs standen Arbeitssicherheit und Unfallschutz im Mittelpunkt – vor allem für die Arbeiter im Bergbau und in der Industrie und in Fabriken. Die BASI, die „Bundesarbeitsgemeinschaft für Arbeitssicherheit“, wie sie anfangs hieß, wurde 1963 mit dem Ziel gegründet, die horrende Zahl von Arbeitsunfällen in der noch jungen Bundesrepublik Deutschland zu senken. Diese hatten im Jahr 1961 einen Höchststand von fast drei Millionen meldepflichtiger Arbeitsunfälle erreicht. Schon damals arbeiteten Gewerkschaften, Arbeitgeber, staatlicher Arbeitsschutz und gesetzliche Unfallversicherung sowie die Berufsverbände im Bereich Arbeitssicherheit in der BASI zusammen – es war eine Netzwerk-Organisation, wie sie es im Grunde heute auch noch ist. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Gesetzlichen Unfallversicherung (UVNG) von 1963 und der Schaffung der bis heute grundsätzlich gültigen Definition eines Arbeitsunfalls als eines Unfalls, den ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg erleidet, wurden die rechtlichen Bedingungen entscheidend verbessert. Das „Wirtschaftswunder“ und ein leer gefegter Arbeitsmarkt schufen dafür günstige politische Bedingungen, ähnlich wie heute der Fachkräftemangel.

Mit dem UVNG begann auch der Prozess der so genannten „Arbeitsschutzreform“, in dem über mehrere Jahrzehnte hinweg das gesamte System des deutschen gesetzlichen Arbeitsschutzes reformiert wurde – mit dem Höhepunkt im Jahre 1996: Das Arbeitsschutzgesetz machte Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einschließlich ihrer menschengerechten Gestaltung für alle abhängig Beschäftigten zum verpflichtenden Ziel und zur Aufgabe vor allem für die Arbeitgeber. Und das neu geschaffene Sozialgesetzbuch (SGB) VII löste die alte Reichsversicherungsordnung (RVO) für die Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland ab und gab ihr vor allem mit dem umfassenden Präventionsbestimmungen eine moderne Rechtsgrundlage.

Wie haben sich die Akzente im Lauf der Zeit geändert?

Zwingmann: Auf der einen Seite wurde der Gestaltungsansatz des Arbeitsschutzes schrittweise erweitert. Dazu einige Stichworte und grob skizzierte Meilensteine:

  • Die 1960er Jahre waren das Jahrzehnt, in dem die Grundlagen für einen modernen Unfallschutz geschaffen wurden.
  • Vor allem in den 1970er Jahren wurde der Lärmschutz aufgebaut mit neuen Schutzbestimmungen und der Einleitung umfassender Maßnahmen der Lärmmessung und –Minderung sowie der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
  • Gefahrstoffe waren der Schwerpunkt der 1980er Jahre – nebst weiterer Arbeitsumweltbelastungen.
  • Sondergebiete entwickelten sich z. T. schon früher so wie der Strahlenschutz im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomenergie.
  • Die beispielhaft genannten Gefährdungen waren und sind eng mit der Entschädigungsproblematik als Berufskrankheiten verbunden. So tobte vor allem in den 1980er Jahren die Schlacht um die Anerkennung der dramatisch gestiegenen Krebserkrankungen durch Asbest als Berufskrankheit. Mit der Übernahme der mit dem europäischen Recht zu vereinbarenden Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts der DDR ging man dann auch erstmals behutsam über den bis dahin geltenden, eng definierten Bereich von Berufskrankheiten hinaus.
  • Das legendäre Programm Forschung und Entwicklung zur Humanisierung der Arbeit der Bundesregierung (HdA) setzte nicht nur erstmals in der Nachkriegsgeschichte Arbeitsschutz- und Belastungsforschung in großem Umfang um. Das 1974 gestartete HdA-Programm zeigte auch erstmals einen umfassenden Rahmen für die menschengerechte Gestaltung der Arbeit auf – ein Ansatz, der erst mit dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 voll und ganz Teil des modernen Arbeitsschutzes wurde. Er stützte sich vor allem auch auf die bahnbrechenden Entwicklungen und Vorgaben im Arbeitsschutz durch die damalige Europäische Gemeinschaft (EG).
  • Wichtige weitere Schritte waren dann in den 1990er Jahren die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) im Paragraph 20 des SGB V für die gesetzliche Krankenversicherung und dem SGB IX für die Rehabilitation mit Präventionsbestimmungen für die betriebliche (Wieder-)Eingliederung.
  • Die Liste lässt sich für die Folgejahrzehnte fortschreiben, zum Beispiel mit der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen vor rund zehn Jahren (UN BRK) in nationales Recht. Dadurch wurde das Thema Inklusion umfassend auf die Tagesordnung gesetzt.
  • Als letztes ausgewähltes Beispiel möchte ich das Präventionsgesetz nennen, das Prävention auf alle Lebensweltbereiche ausdehnte und auch für die Arbeitswelt wichtige neue Bestimmungen schuf.

Auf der anderen Seite wurde aus einem Arbeitsschutz vor allem für die Kernbereiche der Industriearbeiterschaft Schritt für Schritt ein Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit für alle abhängig Beschäftigten. Dieser soll prinzipiell genauso für Beschäftigte im Büro, in Pflege und Gesundheit, Erziehung, Forschung usw. gelten. Und heute wird intensiv über die Einbeziehung von „abhängig Selbstständigen“ wie z. B. Crowd-Worker nachgedacht.

Auf welche Weise hat sich parallel dazu die Fachgemeinde entwickelt?

Zwingmann: In der Gründungszeit der BASI dominierten die (Sicherheits-) Ingenieure, gefolgt von Arbeitsmedizinern – das heute übliche „gendern“ muss hier unterbleiben, da damals in der Tat Arbeitsschutz vorrangig Sache von Männern war. Es gab allerdings Ausnahmen, wie
z. B. meine erste Lehrerin, die Arbeitssoziologin Sabine Kaiser, die als eine der ersten u. a. über Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit geforscht hat und eine wichtige Rolle im gewerkschaftlichen Arbeitsschutz spielte. Vor allem Arbeitsschützer aus dem Bergbau hatten prägende Bedeutung. Mit seiner fast schon militärischen Disziplin war der Bergbau faktisch so etwas wie das Leitbild der Arbeitssicherheit.

Mit den oben beispielhaft genannten neuen Gebieten des Arbeitsschutzes kamen auch viele neue Fachdisziplinen hinzu und neue Infrastrukturen von Institutionen und Gremien wurden aufgebaut. Es musste ja beispielsweise Fachleute geben, die den Lärm und seine Auswirkungen messen konnten. Die passende Verfahren und Schutzmaßnahmen mussten erst entwickelt und in der betrieblichen Wirklichkeit umgesetzt werden. Tausende von Maschinen mussten überhaupt erst einmal vermessen werden – die sog. Emissionswerte technischer Schallquellen. Man schätzt, dass zum Beispiel durch und mit der Entwicklung des Arbeits-Lärmschutzes in den 1970er Jahren volkswirtschaftlich rund eine Milliarde D-Mark mobilisiert wurden, um nur einmal eine Größenordnung anzudeuten.
Mit den neuen Gebieten und Sachverhalten des Arbeitsschutzes traten immer mehr Professionen auf den Plan. Kernbereiche sind heute in allen großen Industriefirmen Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin/Betriebsärzte, Gesundheit, Ergonomie/Arbeitsgestaltung/Arbeitsplanung, Integration/betriebliches Eingliederungsmanagement, Inklusion sowie betrieblicher Umweltschutz. Die größte Fachgruppe im Arbeitsschutz stellen aber bis heute Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Ingenieure dar.

Schildern Sie bitte ein Beispiel dafür, wie sich eine neue Infrastruktur herausgebildet hat.

Zwingmann: Das Arbeitssicherheitsgesetz von 1974 bezog sich nach dem damaligen Ansatz des Arbeitsschutzes – genauer: der Arbeitssicherheit – ausschließlich auf die Professionen der
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte. Heute erscheint diese Begrenzung der fachlichen Unterstützung vor dem Hintergrund des umfassenden Rahmens des modernen Arbeitsschutzes überholt. Aber seinerzeit gab es für beide Professionen zu wenig ausgebildete Fachleute. Ohne die Verdienste der Anfangszeit kleinzureden, haben wir erst heute (!) eine wirklich moderne Ausbildungskonzeption für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Vor allem bei den Betriebsärzten gab es anfangs nicht ansatzweise genügend richtige Fachärzte für Arbeitsmedizin. Dieser Engpass wurde erst über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahrzehnten überwunden, durch die Ausbildung in den arbeitsmedizinischen Akademien, die ihrerseits erst einmal geschaffen werden mussten und als Zwischenlösung durch eine Schnellausbildung von Medizinern in Sachen Arbeitsmedizin. Heute haben wir rund 12.000 Betriebsärzte und -ärztinnen in Deutschland.

Die A+A ist seit Jahrzehnten und bis heute die „zentrale Gemeinschaftsveranstaltung“ für die Fachgemeinde. Wie hat sie sich dem Bedarf und den Themen des Arbeitsschutzes angepasst?

Zwingmann: Der Internationale A+A-Kongress und ab den 1980er Jahren dann die A+A-Fachmesse mit ihrem atemberaubenden Wachstum haben die geschilderte Entwicklung des Arbeitsschutzes aufgenommen. Sie begleiten diese über die Jahre und geben ihrerseits zentrale Impulse. Ein wichtiger Schritt war, dass 1996 aus der BASI die Basi wurde, die „Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“. Der Kreis der Organisationen und Verbände, die in den 1960er Jahren zum Arbeitsschutz gehörten, war klar umrissen. Das schlug sich entsprechend in den Mitgliedsorganisationen der BASI nieder, auch wenn damals schon z. B. die Arbeitspsychologen als erste „neue“ Fachdisziplin neben den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten in den Arbeitsschutz drängten.

Spätestens seit Gründung der Basi 1996 hat die Fachgemeinde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit an Umfang und vor allem an Differenzierung stark zugenommen. Für viele dieser Institutionen und Organisationen ist es nicht mehr wie beim früheren Arbeitsschutz von vorneherein klar, dass sie zu diesem Handlungsfeld gehören. Um ein Beispiel zu nennen: Die Arbeitsplaner und Fachleute der Arbeitsorganisation haben zentrale Bedeutung für eine sichere, gesunde und menschengerechte Gestaltung der Arbeit, verstehen sich aber meistens nicht als „Arbeitsschützer“. Die Organisation der neuen, großen und differenzierten Fachgemeinde wurde so zu einer aktiven Aufgabe der Basi – im Unterschied zur Situation bei Gründung der BASI in den 1960er Jahren.

Dadurch veränderte sich auch der A+A-Kongress. Er ist heute mehr denn
je die „zentrale Gemeinschaftsveranstaltung“ aller Organisationen und Professionen unseres Handlungsfeldes. Klassische Einzelbelastungen, die früher mehrere Kongressveranstaltungen für sich einnahmen, sind heute nur noch mit wesentlichen Themen und als integraler Teil des A+A-Kongressprogramms präsent. Ansonsten haben sie heute ihre eigene Fachveranstaltung außerhalb der A+A, bei der sie z. B. ihre Instrumente und Verfahren umfassend diskutieren können. Diese können in ihrer ganzen Breite auf der A+A nur im Rahmen marktplatzmäßiger Präsentationen aufgenommen werden. Mit dem Format „Praxis Interaktiv“ wurde dies auf den letzten Kongressen gezeigt. Und die Fachmesse bietet natürlich Raum für Stände aus dem gesamten Themenspektrum des modernen Arbeitsschutzes.

Welche Themen werden den Arbeitsschutz Ihrer Meinung nach zukünftig
bewegen?

Zwingmann: Die Ausweitung der Themen sowie der Handlungs- und Gestaltungsansätze des modernen Arbeitsschutzes wird sich fortsetzen. Dies wird sich auch auf den Internationalen A+A-Kongress und die Internationale A+A-Fachmesse auswirken. Die digitale Transformation verändert nicht nur die Arbeitswelt, sondern auch den Arbeitsschutz. Viele Fragen, die früher in unseren Leitvorstellungen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit bestenfalls benannt wurden, beginnt man erst heute und vor diesem Hintergrund ernsthaft umzusetzen. Dazu gehören z. B. die Förderung der Persönlichkeit und der lernförderlichen Arbeitsgestaltung. Die digitalen Technologien verändern auch die Instrumente und Verfahren des Arbeitsschutzes selbst grundlegend.

Wachstumsbereiche ergeben sich aber auch aus dem Überschneidungsbereich zur Rehabilitation – hier denke ich an Integration, Inklusion und letztlich den gesamten Bereich Diversity/Verschiedenartigkeit. Inklusion und Barrierefreiheit sind auf dem Weg, auch in der Praxis wirklich zu Schutzzielen für alle Beschäftigten zu werden.

Die Liste lässt sich noch um viele Aspekte erweitern. Allerdings: Nicht eines unserer im Laufe der Jahre dazu gekommenen Themen „verlässt“ uns
wieder – sie wandeln sich aber natürlich. Unfallrisiken gibt es weiterhin und sie entstehen, was in der öffentlichen Diskussion manche verwundern mag, in nicht geringem Umfang permanent neu. So sind beispielsweise die Lieferdienste oder auch die ambulante Pflege mit mehr und anderen Unfallrisiken verbunden. Dies gilt auch für neue Formen der Mobilität wie jüngst bei den Elektrorollern. Ähnliches gilt für Lärm und andere Umgebungsbelastungen. So hat das begrüßenswerte Wachstum des Umweltschutzes bestimmte alte Hygienerisiken für die Beschäftigten im Entsorgungsbereich wieder verstärkt. Selbst körperliche Belastungen durch die Handhabung von Lasten finden sich weiterhin. In manchen Arbeitsbereichen ist sogar ein regelrechtes „back to he roots“ der Arbeitssicherheit notwendig – verbunden mit richtigen klassischen Kontrollen, so z. B. bei vielen alten und neuen Arbeitsbereichen mit Einfacharbeit oder besser „Basic Work“, also der Arbeit der vielen dienstbaren Geister, etwa im Lieferservice, in der Reinigung und Pflege.

Vor diesem Hintergrund wird auch die Notwendigkeit der Arbeitsteilung und Kooperation der Organisationen und
Disziplinen im Arbeitsschutzfeld zunehmen, was den Ansatz der A+A als „zentrale Gemeinschaftsveranstaltung“, so die Basi-Satzung, noch wichtiger, aber nicht leichter macht. Die A+A ist mit Kongress und Fachmesse eine moderne Themen- und Kommunikationsmesse (und war dies übrigens schon immer!), heute für
alle Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Nur solche Veranstaltungen können zukünftig Bestand haben, während es die klassischen Branchenmessen schwer haben oder wie die Cebit aufgeben mussten. Bezüglich des umfassenden Aufgabengebiets haben übrigens beide Säulen der A+A, auch die mittlerweile riesige Fachmesse der A+A noch einen großen Bedarf an quantitativer und vor allem auch qualitativer Weiterentwicklung. Die A+A gehört als zentrale Gemeinschaftsveranstaltung seit jeher zum Kern der „Kultur“ unserer Fachgemeinde. Sie spiegelt diese wider und muss sie nach meiner Ansicht auch weiterhin stärken.


Basi-Geschäftsführer seit 1. April 2020: Dr. Christian Felten

Dr. Christian Felten übernahm am 1. April 2020 die Geschäftsführung der Basi, Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Bisher leitete er das Kompetenzfeld „Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren & Vision Zero“ der Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr. Dort zeichnete er sich unter anderem verantwortlich für die Ermittlungen und Prävention im Rahmen von Berufskrankheitenverfahren sowie für die Referate „Arbeits- und Verkehrsmedizin“, Arbeitspsychologie und für die Umsetzung der Vision Zero Strategie in der BG Verkehr. Im Bereich der Prävention gegenüber Biologischen Arbeitsstoffen war er national langjähriges Mitglied des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) und als Leiter des Unterausschusses II „Schutzmaßnahmen“ u.a. zuständig für die Weiterentwicklung des Technischen Regelwerks des ABAS und gehört dem Unterausschuss II des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) sowie dem Ausschuss „Arbeitsmedizin“ der DGUV an.

Im Rahmen des internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzes arbeitet Herr Dr. Felten als Vizepräsident im Vorstand des „Besonderen Ausschusses für Prävention“ der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) in Genf sowie als Generalsekretär im Vorstand der „Internationalen Sektion für Prävention im Transportwesen“. Als Organisator von fachspezifischen Symposien und Branchenkonferenzen bringt Herr Dr. Felten sowohl auf nationalen und europäischen Veranstaltungen sowie auf dem Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit die maßgeblichen Akteure zusammen.

Der Diplomchemiker Christian Felten kommt aus Travemünde und wurde im Jahr 2000 zum Technischen Aufsichtsbeamten der BGF (heute: Aufsichtsperson der BG Verkehr) ernannt. Er wirkte an der Aufklärung und Beseitigung des „Hamburger Chemieskandals” mit – dabei ging es unter anderem um dioxinbelastete Abfälle im Bereich der Chemischen Institute in der Hamburger Innenstadt. Dr. Felten interessiert sich für europäische Geschichte, er restauriert in seiner Freizeit gern klassische Fahrzeuge (Pkw und Motorräder). Als Ausgleich zu seiner Arbeit schwingt er sich aufs Rad, läuft, schwimmt oder tanzt.

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