01_BsAfB-News

Stellungnahmen der arbeitsmedizinischen Verbände zu verschiedenen Gesetzesvorhaben

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit

Arbeitsmedizinische Fachverbände begrüßen ausdrücklich die Schaffung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) als zentralen Bestandteil zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit. Betriebsärztinnen und -ärzte leisten bereits heute einen bedeutenden Beitrag zur medizinischen Prävention und Gesundheitsförderung. Die Arbeitswelt stellt mit rund 46 Millionen Erwerbstätigen das größte präventionsmedizinische Setting in unserer Gesellschaft dar. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW), die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) und der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) haben zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit eine Stellungnahme abgegeben. Darin fordern sie die Verankerung des Setting- bzw. Lebensweltenansatzes und somit die Einbeziehung der Arbeitswelt bei Prävention und Gesundheitsförderung im Gesetz.

In ihrer Stellungnahme betonen die Verbände die zentrale Bedeutung der Prävention in der Arbeitsmedizin und die wichtige Rolle, die Betriebsärztinnen und -ärzte bereits heute in der medizinischen Prävention und Gesundheitsförderung spielen. „Die Arbeitswelt stellt mit rund 46 Millionen Erwerbstätigen das größte präventionsmedizinische Setting in unserer Gesellschaft dar“, heißt es in der Stellungnahme. Die Schaffung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) wird als wichtiger Schritt gesehen, um die öffentliche Gesundheit in Deutschland zu stärken.

Die Verbände fordern jedoch die Verankerung des sogenannten Setting- oder auch Lebensweltansatzes im Gesetz, um effektiv und nachhaltig die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern. Der Ansatz ist in der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Kernstrategie der Gesundheitsförderung anerkannt und sollte maßgeblich in die Aufgaben und Prozesse des BIPAM integriert werden. Kernaufgaben sind hier unter anderem:

  • die Gestaltung gesundheitsförderlicher Lebenswelten, wozu auch die Arbeitswelt gehört
  • die Zusammenarbeit verschiedener Sektoren und Akteure in der Gesellschaft, um die gesundheitsförderlichen Bedingungen in allen Lebensbereichen zu verbessern
  • eine Partizipation bzw. aktive Einbeziehung der Bevölkerung, z.B. durch die Stärkung der Gesundheitskompetenz.

Die Berücksichtigung des Settingansatzes im Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist unerlässlich, um den umfassenden Anforderungen einer modernen Gesundheitsförderung gerecht zu werden“, betonen die Verbände in ihrer Stellungnahme. Sie empfehlen dringend, den Settingansatz als integralen Bestandteil im Gesetzentwurf zu verankern und die entsprechenden Maßnahmen und Strukturen im BIPAM zu etablieren.

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Apothekenreformgesetzes

Die arbeitsmedizinischen Verbände – die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) – begrüßen grundsätzlich den Referentenentwurf eines Apothekenreformgesetzes. Sie sehen jedoch dringenden Anpassungsbedarf, insbesondere in Bezug auf die Rolle und Einbeziehung von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten beim Thema Impfen.

Wertvolle Rolle der Betriebsärzte
in der Impfprävention

Die arbeitsmedizinischen Verbände betonen, dass die Betriebsärzte eine entscheidende Rolle in der Impfprävention spielen können. „Im größten Präventionssetting unserer Gesellschaft, in der Arbeitswelt, sind hervorragende Rahmenbedingungen gegeben, um die Impfraten in der Bevölkerung zu verbessern“, heißt es in der Stellungnahme. Über 9.000 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte betreuen rund 46 Millionen Erwerbstätige. Durch niederschwellige Impfangebote am Arbeitsplatz werden auch die Menschen erreicht, die nicht zum Arzt gehen. Impflücken können so geschlossen werden.

Praktikable Lösungen zur
Impfstoffbeschaffung

Der aktuelle Gesetzentwurf vernachlässigt die Notwendigkeit praktikabler Lösungen für die Impfstoffbeschaffung und Abrechnung für Betriebsärzte. Derzeit können diese nicht am Beschaffungsweg über den sog. Sprechstundenbedarf (SSB) partizipieren. Den Verbänden zufolge fehlten für die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte nach wie vor praktikable Lösungen zur vereinfachten Impfstoffbeschaffung und Abrechnung. In der Stellungnahme fordern die Verbände daher eine entsprechende Nachbesserung des Gesetzesentwurfs.

Handlingzuschlag von 3% auf Impfstoffe muss bleiben

Die Beschaffung und Bevorratung von Impfstoffen erfolgt insbesondere bei selbstständigen Betriebsärzten auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Die GKV vergüten hier den Apothekeneinkaufspreis zzgl. 3% Zuschlag. Die im Gesetzesentwurf geplante Herabsetzung des Zuschlages lehnen die drei Verbände deshalb ab und fordern eine Ausnahmeregelung für Betriebsärzte.

Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die Stellungnahme betont, dass die arbeitsmedizinische Vorsorge eine zentrale Rolle bei der Impfprävention spielt und fordert eine bessere Unterstützung und Einbeziehung der Betriebsärzte. „In der arbeitsmedizinischen Betreuung findet korrekterweise die AMR 6.5 ‚Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge Anwendung‘.“

Die Verbände appellieren an das Bundesministerium für Gesundheit, diese Punkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen, um eine effektive und flächendeckende Impfprävention sicherzustellen und die Rolle der Betriebsärzte zu stärken.

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit

Die drei arbeitsmedizinischen Verbände begrüßen die Zielstellung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Mit dem Gesetz soll die Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessert werden. In einer Stellungnahme betonen der Verband Deutscher Betrieb- und Werksärzte e.V. (VDBW), die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) und der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) die Bedeutung der arbeitsmedizinischen Präventionsarbeit. Sie fordern u.a. Maßnahmen zu fördern, die die betriebsärztliche individuelle Beratungsleistung sichtbar machen und Doppeluntersuchungen ausschließen.

Die arbeitsmedizinischen Verbände weisen darauf hin, dass Betriebsärzte in Deutschland bereits jetzt rund 46 Millionen Erwerbstätige betreuen und einen entscheidenden Beitrag im größten Präventionssetting der Arbeitswelt leisten. „Die Früherkennung und Beratung zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind bereits Standard in der arbeitsmedizinischen Vorsorge“, heißt es in der Stellungnahme. Dies umfasst die Erfassung kardiovaskulärer Risikofaktoren und die Messung der Vitalparameter, die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden.

Die Verbände fordern, dass diese bestehenden Kompetenzen und Ressourcen der Betriebsärzte stärker genutzt werden, um die Präventionsziele des Gesetzes zu erreichen. Dazu gehören Maßnahmen, die die betriebsärztliche individuelle Beratungsleistung sichtbar machen und Vergütungsregelungen nach § 132f SGB V ermöglichen. „Beratungsangebote in Apotheken können ärztliche Expertise nicht ersetzen“, betonen die Verbände und sprechen sich gegen Doppeluntersuchungen und Überschneidungen aus.

Seit dem Präventionsgesetz 2015 gibt es bereits eine gesetzliche Grundlage für die Umsetzung solcher Maßnahmen, jedoch behindert die Freiwilligkeit der Regelung die Effektivität. Die Verbände plädieren daher für eine Umwandlung dieser Regelung in eine Pflicht, um die nachhaltige und wirkungsvolle Umsetzung der Präventionsziele zu gewährleisten.

Die Verbände beurteilen das geplante Gesetzesvorhaben auch im Kontext des strategischen Rahmens der Europäischen Union für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021–2027 und sehen darin eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge in Deutschland.

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