Erderwärmung begrenzen
Seit der industriellen Revolution sind die globalen Durchschnittstemperaturen deutlich angestiegen. Das letzte Jahrzehnt (2011–2020) war das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen. 19 der 20 wärmsten Jahre überhaupt traten nach dem Jahr 2000 auf.
Nach Daten des Klimawandeldienstes Copernicus war das Jahr 2020 das wärmste Jahr in Europa seit Beginn der Aufzeichnungen. Ein Großteil der Studien deutet darauf hin, dass der Anstieg der durch den Menschen verursachten Treibhausgasemissionen für die höheren Temperaturen verantwortlich ist.
Die globale Durchschnittstemperatur ist heute um 0,95 bis 1,2 Grad Celsius höher als zu Ende des 19. Jahrhunderts. Für die Wissenschaft ist ein Anstieg um zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau ein gefährlicher Schwellenwert mit katastrophalen Folgen für Klima und Umwelt.
Deshalb ist sich die internationale Gemeinschaft darüber einig, dass die globale Erwärmung deutlich unter zwei Grad Celsius bleiben muss.
Warum ist eine gemeinsame Antwort der EU wichtig?
Die EU ist vom Klimawandel betroffen
Der Klimawandel wirkt sich in Europa je nach Region bereits in unterschiedlicher Form aus. Er kann zum Verlust der biologischen Vielfalt, zu Waldbränden, sinkenden Ernteerträgen und höheren Temperaturen führen. Er kann auch die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen.
Die EU ist ein großer Treibhausgasemittent
Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur war die Europäische Union 2015 nach China und den USA der drittgrößte Treibhausgasemittent der Welt.
Die EU ist ein engagiertes Mitglied der internationalen Klimaverhandlungen
Die EU ist ein wichtiger Akteur bei den UN-Klimaverhandlungen und hat das Übereinkommen von Paris unterzeichnet. Alle EU-Mitgliedstaaten sind ebenfalls Unterzeichner, aber sie koordinieren ihre Positionen und legen gemeinsame Emissionsreduktionsziele auf EU-Ebene fest. Im Rahmen des Übereinkommens von Paris verpflichtet sich die EU dazu, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Im Jahr 2021 wurde das Ziel auf mindestens 55 Prozent Reduktion bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050 geändert.
Die Bemühungen der Europäischen Union zahlen sich aus
Im Jahr 2008 hatte sich die EU das Ziel gesetzt, ihre Emissionen bis 2020 um 20 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Die Emissionen waren bis 2019 um 24 Prozent und bis 2020 um 31 Prozent zurückgegangen, was zum Teil auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen war. Für das Jahr 2021 wurden neue Ziele festgelegt.
Der europäische Grüne Deal:
null Nettoemissionen bis 2050
Im Jahr 2021 hat die EU die Klimaneutralität, das heißt das Ziel, bis 2050 keine Nettoemissionen mehr zu verursachen, rechtsverbindlich gemacht. Als Zwischenziel wurde eine Emissionsminderung von 55 Prozent bis 2030 festgelegt.
Dieses Ziel von Null-Netto-Emissionen ist im Klimagesetz verankert. Der europäische Grüne Deal ist der Fahrplan für die EU, um bis 2050 klimaneutral zu werden.
Die konkreten Rechtsvorschriften, die es Europa ermöglichen werden, die Ziele des Grünen Deals zu erreichen, sind im Paket „Fit für 55“ festgelegt, das die Kommission im Juli 2021 vorgelegt hat. Dazu gehört auch die Überarbeitung der bestehenden Rechtsvorschriften zur Emissionsreduzierung und Energie, die weiter unten erläutert werden.
Die EU arbeitet auch daran, bis 2050 eine Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen, ein nachhaltiges Lebensmittelsystem zu schaffen und die biologische Vielfalt sowie Bestäuber zu schützen.
Zur Sicherstellung der Finanzierung des Grünen Deals legte die Europäische Kommission im Januar 2020 den Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa vor, der in den kommenden zehn Jahren öffentliche und private Investitionen in Höhe von mindestens einer Billion Euro anschieben soll.
Im Rahmen des Investitionsplans sollen mit dem Fonds für einen gerechten Übergang Regionen und Gemeinden unterstützt werden, die am stärksten vom grünen Wandel betroffen sind, beispielsweise Regionen, die stark von der Kohle abhängig sind.
Reduzierung der Treibhausgasemissionen
Die EU hat je nach Bereich unterschiedliche Mechanismen zur Treibhausgasreduktion in Gang gesetzt.
Kraftwerke und Industrie
Um die Emissionen von Kraftwerken und Industrieanlagen zu verringern, hat die EU den ersten größeren Kohlenstoffmarkt geschaffen. Im Rahmen des Emissionshandelssystems der EU (EU-EHS) müssen Unternehmen Zertifikate zum Ausstoß von CO2 erwerben. Das Prinzip lautet also: Je weniger man verschmutzt, desto weniger zahlt man. Das System deckt 40 Prozent der gesamten EU-Treibhausgasemissionen ab.
Das Parlament prüft derzeit eine Überarbeitung der Regelung, um sie an die höheren Emissionsreduktionsziele des Grünen Deals anzupassen.
Baugewerbe und Landwirtschaft
In anderen Sektoren wie Gebäude oder Landwirtschaft wird der Ausstoß über vereinbarte nationale Emissionsziele verringert, die auf Basis des Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukts der einzelnen Länder errechnet werden.
Im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ sprachen sich die Abgeordneten für eine Anhebung des Emissionsreduktionsziels für diese Sektoren von 29 Prozent auf 40 Prozent bis 2030 aus.
Verkehrssektor
Was den Straßenverkehr betrifft, unterstützte das Europäische Parlament im Juni 2022 einen Vorschlag, mit dem der Schadstoffausstoß von Neuwagen und leichten Nutzfahrzeugen in der EU bis 2035 auf null reduziert werden soll.
Bislang gab es keine EU-Vorgaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen für Schiffe. Der Seeverkehr soll in das reformierte Emissionshandelssystem der EU einbezogen werden, wie im Paket „Fit für 55“ vorgeschlagen.
Im Juni 2022 stimmte das Parlament für eine Überarbeitung des EHS für den Luftverkehr und bezog alle Flüge aus dem Europäischen Wirtschaftsraum in das System ein.
Forst- und Landwirtschaft
Außerdem will die EU die Fähigkeit von Wäldern, CO2 zu absorbieren, gegen den Klimawandel nutzen. Im Juni 2022 stimmten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für eine Aktualisierung der Vorschriften zur Abholzung von Wäldern und Landnutzungsänderungen (LULUCF). Ziel ist es, die Kohlenstoffsenken der EU zu stärken, um bis 2030 eine noch stärkere Emissionsreduzierung als das derzeitige Ziel von 55 Prozent zu verwirklichen.
Importe aus weniger klimaambitionierten Ländern
Im Juli 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein CO2-Grenzausgleichssystem vor, um Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU zur Dekarbonisierung zu ermutigen. Dabei wird eine CO2-Abgabe auf Importe bestimmter Waren aus weniger klimaambitionierten Ländern außerhalb der EU erhoben. Dies trägt dazu bei, eine Verlagerung von CO2-Emissionen durch Produktion in einem Land mit weniger strengen Regeln für Treibhausgasemissionen zu verhindern.
Herausforderungen in der Energieversorgung
Die EU bekämpft den Klimawandel auch mit einer Politik für saubere Energie, die 2018 vom Parlament verabschiedet wurde. Der Schwerpunkt liegt darauf, den Anteil der verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2030 auf 32 Prozent zu erhöhen und den Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre eigene grüne Energie zu erzeugen.
Darüber hinaus will die EU die Energieeffizienz bis 2030 um 32,5 Prozent verbessern und hat Rechtsvorschriften für Gebäude und Haushaltsgeräte verabschiedet.
Die Ziele für den Anteil der Energien aus erneuerbaren Quellen und die Energieeffizienz werden im Rahmen des Grünen Deals überarbeitet.
Europäisches Parlament