Um möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen, entstehen in Deutschland zurzeit mehr als 400 Impfzentren oder sind in Planung. Sobald Impfstoffe zugelassen sind, sollen sie ihren Betrieb aufnehmen. Um die Beschäftigten in diesen zentralen Impfstätten zu schützen, hat der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) eine Empfehlung zum Arbeitsschutz ausgearbeitet. Die Schutzmaßnahmen im Beschluss 21/2020 beruhen auf der Biostoffverordnung, der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ sowie auf der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.
Sowohl das medizinische als auch das nichtmedizinische Personal eines Impfzentrums sehen sich einem Infektionsrisiko durch unerkannte Virusausscheider ausgesetzt. Die Empfehlung geht daher auf grundsätzliche Maßnahmen ein, mit denen sich das Infektionsrisiko für Beschäftigte senken lässt. Über den Umgang mit dem Impfstoff geht sie dezidiert auf die Tätigkeiten mit den zu impfenden Personen ein. Neben dem eigentlichen Impfvorgang befasst sich die Empfehlung dabei beispielsweise mit Angaben zu den Räumlichkeiten, zur Ersten Hilfe, aber auch mit dem nichtmedizinischen Personal. Hinweise auf die Abfallentsorgung und Literatur schließen die Empfehlung des ABAS ab.
Die Empfehlung des Ausschusses
für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) zu „Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 in Impfzentren“ gibt es im Internetangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.de/dok/8853004.
Hinweis: Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Vorabveröffentlichung. Die Empfehlung ist unter Einbeziehung der Sozialpartner in einem Arbeitskreis des ABAS im breiten Konsens entwickelt worden. Die formale Abstimmung im ABAS ist noch nicht abgeschlossen.