06-Aktuelles

Rekordzahlen bei der BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist durch die Coronapandemie besonders gefordert: Gut 132.000 meldepflichtige Verdachtsmeldungen auf eine beruflich bedingte COVID-19-Erkrankung wurden ihr bis einschließlich 31.12.2021 gemeldet. Knapp 87.000 Fälle davon hat die BGW bisher als Berufskrankheit (BK) anerkannt. Noch sind nicht alle Fälle abgeschlossen, denn aufgrund der extrem hohen Fallzahl verzögert sich die Bearbeitung. Betroffene, bei denen Symptome über einen längeren Zeitraum anhalten, erhalten besondere Unterstützung.

Starker Anstieg der Meldungen

Die Anerkennungsquote der BGW für COVID-19-BK-Fälle ist hoch: Rund zwei Drittel der meldepflichtigen Verdachtsmeldungen hat die Berufsgenossenschaft bisher anerkannt, in der stark betroffenen Branche „Kliniken“ sogar fast drei Viertel. Für COVID-19-Erkrankungen kommt eine Berufskrankheit nach Nr. 3101 der BK-Liste in Betracht. Diese umfasst „Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“.

Vor 2020 erreichten die BGW jährlich rund 1.000 meldepflichtige Verdachtsmeldungen für die BK Nr. 3101. Die Coronapandemie treibt die Zahlen in vorher ungekannte Höhen. In der Spitze gingen bei der BGW im Frühjahr 2021 bundesweit innerhalb einer Woche weit über 5.000 meldepflichtige BK-Verdachtsmeldungen nur für COVID-19 ein. Mit rückläufigen Inzidenzen und dem Fortschritt der Impfkampagne gingen die wöchentlichen Zahlen zunächst deutlich zurück, inzwischen sind sie wieder vierstellig.

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