Ziel
Ziel ist es, im Falle einer Covid-19-Erkrankung bei einer aus einem Risikogebiet einreisenden Person eine Weiterverbreitung der Infektionskrankheit durch diese Person zu verhindern. Einreisende aus Risikogebieten im Kontext des aktuellen Covid-19-Ausbruchs waren dem Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) ausgesetzt und sind daher grundsätzlich als ansteckungsverdächtig im Sinne des IfSG einzustufen. Diese Einschätzung ersetzt jedoch nicht weitere Ermittlungen im Einzelfall. Alle Maßnahmen werden für den jeweiligen Einzelfall geprüft und vom zuständigen Gesundheitsamt festgelegt.
Definitionen
Als Risikogebiet werden Gebiete mit anhaltender Mensch-zu-Mensch-Übertragung („community transmission“) eingestuft. Das trifft derzeit auf die chinesische Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang zu. Die aktuell als Risikogebiete eingestuften Regionen sind auf der RKI-Internetseite abrufbar:
Rahmenbedingungen
Die empfohlenen Maßnahmen beziehen sich nur auf Reisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Nach 14 Tagen ist die maximale Inkubationszeit vorüber und mit einem Auftreten einer Covid-19-Erkrankung ist nicht mehr zu rechnen. Die Maßnahmen sowie die Risikogebiete sind aktuell gültig (Stand: 12.02.2020), können sich aber aufgrund der dynamischen Lage bei Fortschreiten des Ausbruchsgeschehens in Zukunft ändern.
Ablauf
Für den Fall, dass ein Gesundheitsamt von einer Person erfährt, die innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet eingereist ist, informiert das zuständige Gesundheitsamt den Einreisenden über das Covid-19-Ausbruchsgeschehen, Krankheitsbild, mögliche Krankheitsverläufe und Übertragungsrisiken. Es erfolgt eine individuelle Befragung, um das individuelle Risiko zu erheben und Maßnahmen festzulegen. Gleichzeitig ist es damit möglich, bei Auftreten von Symptomen die medizinische Versorgung zu koordinieren.
Empfohlene Maßnahmen
Das Management symptomloser Personen erfolgt analog der RKI-Empfehlung für Kontaktpersonen der Kategorie II (geringeres Infektionsrisiko). Je nach Ermittlungsergebnis des zuständigen Gesundheitsamtes (z.B. Angabe von Kontakt zu Erkrankten) kann auch eine Zuordnung in die Kategorie I erfolgen, was u.U. Maßnahmen gemäß §§ 28 – 30 IfSG zur Folge haben kann.
www.rki.de/kontaktpersonenmanagement
Gibt der/die Einreisende in der Befragung Krankheitssymptome an, ist gemäß RKI-Empfehlungen zu verfahren.
Weitere Informationen
RKI-Seite zum Coronavirus SARS-CoV-2, u.a. mit Hinweisen zu Diagnostik, Hygiene und Infektionskontrolle:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/
Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html