Nach Krisensituationen in einem Betrieb, beispielsweise nach einem Überfall oder einem schweren Unfall, bietet die BGHM Betroffenen und Zeugen telefonisch eine Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) an. Anrufe bei der neuen Hotline sind ab sofort aus dem deutschen Festnetz und aus allen deutschen Mobilfunknetzen kostenfrei. Bei der PSNV handelt es sich um ein Präventionsangebot der BGHM zur psychologischen Stabilisierung, das Versicherte in Mitgliedsbetrieben in Anspruch nehmen können. Es schließt die Versorgungslücke zwischen Krisenintervention beziehungsweise Notfallseelsorge und Psychotherapie. Ziele nach einer potenziell traumatischen Erfahrung im Zusammenhang mit der Arbeit sind:
- eine Chronifizierung zu verhindern,
- über psychische Erkrankungen aufzuklären und
- wenn notwendig ein Psychotherapeutenverfahren frühzeitig einzuleiten beziehungsweise an den zuständigen Kostenträger, wie etwa die Krankenkasse, zu übergeben.
Verantwortliche in Betrieben sollten dafür sorgen, dass die Telefonnummer in eventuellen Aushängen und anderen Veröffentlichungen aktualisiert wird.
Weitere Informationen zur PSNV sind in der Fachinformation „Psychosoziale Notfallversorgung … nach (miterlebten) schweren Unfällen & Übergriffen bei der Arbeit“ zu finden.