Um dieses Wissen aufzubauen, sind Schulungen der beste Weg. So ging auch die Zentrale Polizeidirektion (ZPD) Niedersachsen vor. Nach einem Vorfall sexueller Grenzverletzung in der Belegschaft setzte die Behörde auf Qualifizierung, um solche Taten künftig zu verhindern. Karsten Wolff, Leiter der Pressestelle ZPD Niedersachsen, schildert wie der Polizeidirektion die Prävention heute besser gelingt.
Behördenweit macht man klar, dass Grenzverletzungen jeglicher Art inakzeptabel sind. Für diesen Zweck verpflichtet die ZPD Niedersachsen alle Führungskräfte zu einem Seminar. Anhand realer Situationen aus dem Polizeialltag beschäftigen sie sich mit der Frage, wie sich Grenzverletzungen vorbeugen lassen. In Rollenspielen lernen Führungskräfte zudem, wie sie sich nach einem Vorfall richtig verhalten, zum Beispiel Gespräche mit Betroffenen und Beschuldigten vorbehaltsfrei führen.
Beschwerdestellen für Opfer sexueller Belästigung helfen
Führungskräfte stehen mit ihren Aufgaben nicht allein da. Unterstützung finden sie zum Beispiel bei Beschwerdestellen für Opfer sexueller Belästigung. Diese Einrichtungen schreibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für private und öffentliche Unternehmen vor.
Zwar richten sich diese in erster Linie an Betroffene, doch zeigt sich in der Praxis, dass auch Führungskräfte dort um Hilfe bitten. Das berichtet Psychologin Susanne Henke, Leiterin der Beschwerdestelle der Kommunalverwaltung München. Sie hilft Führungskräften, Vorfälle einzuschätzen. Vertraulichkeit steht dabei an erster Stelle. „Letztendlich geht es um den Schutz der Beschäftigten, so Henke.