- Befehle befreien nicht von der Verantwortung, wenn erkennbar eine Straftat oder sicherheitswidriges Verhalten vorliegt.
- Weisungsunterworfene schulden Weisungsbefugten aufmerksamen, nicht blinden und unbedingten Gehorsam.
- Vorgesetzte fordern von ihren Mitarbeitenden kritischen Gehorsam ein.
- Alle Beteiligten tragen die volle Entscheidungsverantwortung in ihrem Zuständigkeitsbereich, soweit es keine konkreten Vorgaben gibt.