Prävention

Impfen als Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Zusammenfassung Die Arbeitsmedizin befindet sich auf einem guten Weg zu einem umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagement. Ziel eines betrieblichen Gesundheitsmanagements ist es, die Gesundheit aller Mitarbeiter als wesentliche Grundlage für die Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Mitarbeiters zu begreifen und alle gesundheitsrelevanten Maßnahmen entsprechend dieser Maxime auszurichten. Hier gilt es, neben den klassischen Bereichen der Arbeitsmedizin Felder der Prävention neu zu definieren, deren Relevanz für ein gesundes Leben zwar allseits bekannt sind, aber als solches bis heute in der Arbeitsmedizin keinen umfassenden Stellenwert gefunden haben. Dazu gehört das gesamte Gebiet der Impfungen, das in modernen betrieblichen Gesundheitsmanagement-Systemen nicht auf die zurzeit gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen in der Arbeitsmedizin beschränkt bleiben darf, sondern auf alle Impfungen ausgedehnt werden muss. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Gesetzgeber erstmalig auch einen Rahmen geschaffen, der ein umfassendes betriebliches Impfmanagement als Bestandteil eines modernen betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglicht und fördert. Wie ein solches Impfmanagement mit Hilfe innovativer Informationstechnologie gestaltet werden kann, soll am Beispiel der Internet-Plattform IMPFEN UND MEHR diskutiert werden. Schlüsselwörter Impfen – betriebliches Impfmanagement – Betriebliches Gesundheitsmanagement – IMPFEN UND MEHR – Gesundheitsvorsorge – Prävention – Grippeschutzimpfung – Informationstechnologie Title Vaccination as integral part of occupational health management Abstract Occupational health as a discipline is currently evolving towards integrated occupational health management (OHM). OHM aims at the well being of all employees of a corporation as the foundation for increasing the overall productivity of each individual. It is an integral part of corporate governance. Therefore, all health-related actions of OHM are directed towards the overall goal of well being within the corporation. In contrast to occupational medicine, OHM needs to define new areas of prevention, including those, known to be important for a healthy life in general, but not yet being part of occupational health. The whole field of vaccines is such an example. While occupational medicine focuses only on those vaccines required by law for corporations, OHM covers all available vaccines and extends medical care even to relatives of the employees. The German Health care reform 2007 (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung) opened new opportunities for occupational health in Germany allowing the integration of a global vaccine management into modern OHM systems. The opportunities of such vaccine management systems are exemplified by the internet-based platform IMPFEN UND MEHR. Using IMPFEN UND MEHR as an example, the integration of innovative information technology into vaccine management systems will be discussed. Key words Vaccination – occupational vaccine management – occupational health management – prevention – influenza vaccines – health care – information technology – IMPFEN UND MEHR

Die drei Säulen der Gesundheitsvorsorge als Grundlage für eine moderne Industrie- und Informationsgesellschaft
Moderne Industrie- und Informationsgesellschaften zeichnen sich unter anderem durch einen starken Zuwachs des Lebensalters aus. So wird die mittlere Lebenserwartung eines 2008 geborenen Mädchens mit 82,08 Jahren angegeben, das sind 47 Jahre mehr im Vergleich zu Frauen, die 1900 geboren wurden1. Etwas niedrigere Zahlen gelten für Männer (mittlere Lebenserwartung von 76.64 Jahren in 2008). Weitaus weniger bekannt dagegen sind die wesentlichen Gründe für die heute geschaffene Möglichkeit, ein langes und vor allem gesundes Leben genießen zu können. An erster Stelle sind hier die deutlich verbesserten Hygienestandards aufzuführen, die wir in den letzten 100 Jahren für unsere Wohn- und Arbeitsumgebung, aber auch für unsere Nahrungsmittel geschaffen haben2. In gleichem Zuge ist die heutige Trinkwasserverordnung mit ihren Wurzeln Mitte des 19. Jahrhunderts zu nennen, die uns heute ein keimfreies Trinkwasser garantiert. Auch wenn die Verbesserung der Hygienestandards nicht unmittelbar Erkenntnissen aus der Medizin zuzuschreiben sind, so sind sie doch Verdienst großer Medizinforscher wie Robert Koch oder Paul Ehrlich, die den Zusammenhang zwischen Erregern, Infektionen und verseuchten Nahrungsmitteln oder Trinkwasser erkannt haben. Die einzige medizinische Maßnahme, die nachgewiesenermaßen zur Verlängerung der Lebenserwartung beigetragen haben, sind Impfungen2. Während jedoch eine adäquate Hygiene und sauberes Trinkwasser als Selbstverständlichkeit für jedes betriebliche Gesundheitsmanagement vorausgesetzt werden, wird die dritte wesentliche Säule der Gesundheitsvorsorge, die Impfungen, häufig nicht adäquat berücksichtigt3. Ziel muss es deshalb sein, diese wesentliche und sehr effiziente medizinische Maßnahme zum Standardprogamm jedes betrieblichen Gesundheitsmanagements zu machen.

Es darf an dieser Stelle angemerkt werden, dass die heute benannten Schwerpunkte eines betrieblichen Gesundheitsmanagements oder der Gesundheitsvorsorge im Allgemeinen wie z.B. Training kognitiver Funktionen im Alter, Schaffung an die Fähigkeiten älterer Mitarbeiter adaptierter Arbeitsplätze, Eingliederungsprogramme nach langer oder chronischer Erkrankung oder die Bewältigung von Stress und daraus häufig resultierenden psycho-vegetativen Störungen im Wesentlichen nur deshalb an Bedeutung gewinnen konnten, weil die Grundsäulen – Hygiene, sauberes Wasser und Impfungen – so erfolgreich sind. Bei der Weiterentwicklung unserer modernen Industrie- und Informationsgesellschaft ist es deshalb nicht nur wichtig, die oben genannten Aspekte des betrieblichen Gesundheitsmanagements zu bearbeiten und zu lösen, sondern immer auch dafür zu sorgen, dass die Grundsäulen ausreichend Bestand haben. Für die Impfungen besteht hier eindeutig Nachholbedarf.

Die Effizienz von Impfungen – eine einmalige Situation in der Medizin
Impfungen können ohne Einschränkung als die effizienteste medizinische Maßnahme gewertet werden (Tabelle 1). Die Erfassung wichtiger Infektionskrankheiten zeigt eindrucksvoll auf, wie erfolgreich Impfungen sind4. So wurden z.B. in den USA vor Einführung der Impfung gegen Masern durchschnittlich 500 000 Masernerkrankungen in einem Jahr gezählt. Diese Zahl reduzierte sich auf 89 Fälle im Jahr 1998, das entspricht einem Rückgang von annähernd 100%. Ähnliche Zahlen wurden für Röteln, Diphtherie, Mumps, Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis, Tetanus oder Haemophilus influenza ermittelt. Auch der neueste Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Thema impfpräventabler Erkrankungen kommt weltweit zu ähnlichen Ergebnissen5. Nach Stand der Wissenschaft ist hier nur ein kausaler Zusammenhang zwischen Impfungen und Rückgang dieser Infektionskrankheiten möglich; eine zufällige Koinzidenz, wie sie von Impfgegnern immer wieder ins Feld geführt wird, entbehrt jeglicher wissenschaftlicher Basis.

Der kausale Zusammenhang zwischen Impfungen und Schutz vor Infektionskrankheiten wird durch die Masernausbrüche in der Schweiz, in Österreich und im Süden Deutschlands wieder eindrucksvoll aufgezeigt6. Betroffen von Maserninfektionen sind lediglich nicht geimpfte Personen, oder Personen mit unvollständigem Impfschutz (z.B. fehlende zweite Impfung). Diese Situation macht allerdings gleichzeitig deutlich, dass es bei unzureichender Durchimpfungsrate in der Bevölkerung immer wieder zu Krankheitsausbrüchen kommen wird7. Die Chance, Masern auszurotten, ein erklärtes Ziel der WHO, kann in Europa nicht erreicht werden, solange wir insbesondere im deutschsprachigen Raum zu niedrige Durchimpfungsraten haben7. Auch hier kann und muss ein betriebliches Gesundheitsmanagement ansetzen. Denn wie Masernausbrüche in Nordrhein-Westfalen und Bayern in den letzten Jahren gezeigt haben, kann ein lokaler Masernausbruch mittelbar auch Einfluss auf Unternehmen haben8. Kommt es zu Schul- und Kindergarten-Schließungen, um die Infektionskette zu unterbinden, so kann dies aufgrund der heutigen Familien-Strukturen (Familien mit Doppelverdienern) sehr schnell auch zum Ausfall von Arbeitszeit führen. Ein umfassendes Impfmanagement im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements hat die Möglichkeit, solche Situationen präventiv positiv zu beeinflussen. Dies gilt insbesondere auch für die jährliche Grippeschutzimpfung, für die wir in Deutschland eine Durchimpfungsrate von knapp 50% anstreben, aber bisher lediglich eine geschätzte Rate von 32.5% erreicht haben9. Gerade bei der Grippeschutzimpfung kommt dem betrieblichen Impfmanagement eine besondere Bedeutung zu.

Wie bei jeder medizinischen Maßnahme, gibt es auch bei Impfungen Nebenwirkungen. Doch steht deren Bedeutung in keinem Verhältnis zum Leid, das durch die Erkrankungen selbst verursacht wird (siehe Tabelle 1). Allein die Zahl der Erkrankungen vor Einführung der Impfungen liegt um den Faktor 150 höher als die Zahl der Nebenwirkungen. Integriert man dann noch die qualitativen Unterschiede, wie durch die Infektionen verursachten Todesfälle oder chronischen Verläufe und Folgeerkrankungen mit zum Teil schwersten Krankheitszuständen, so ist der Erfolg der Impfungen noch viel bedeutender. Insbesondere, da moderne Impfstoffe durch ein deutlich verbessertes Nebenwirkungs-Profil charakterisiert sind. Die Zahl schwerer Nebenwirkungen ist deshalb in den letzten Jahren nochmals stark zurückgegangen10, 11, 12.

Erschreckend ist in diesem Zusammenhang jedoch die Impfmüdigkeit, die in großen Teilen der Bevölkerung vorherrscht. Unabhängig von der Motivation dieser Menschen führt dies dazu, dass wir eine wesentliche Säule unserer Gesundheitsvorsorge aufs Spiel setzen. Impflücken sind insbesondere bei den 9 bis 17-Jährigen zu verzeichnen13, 14, die auch eine wesentliche Ursache für die beobachteten Masernausbrüche darstellen7,8. Erschwerend kommt hinzu, dass insbesondere für die Durchimpfungsraten bei Erwachsenen keine ausreichend großen Studien zur Verfügung stehen. Kleinere Studien mit wenigen hundert bis wenigen tausend Probanden geben aber einen sehr guten Hinweis darauf, dass die Durchimpfungsraten selbst für Infektionskrankheiten wie Hepatitis B, Tetanus, Diphtherie, oder Pertussis im Erwachsenenalter deutlich zu gering sind9, 15. Ähnliches gilt für die Impfungen gegen Influenza und Pneumokokken im höheren Alter9, 16, 17.

Die neuen Möglichkeiten nach WSG-GSK
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (WSG-GSK) im Jahr 2007 ist auch für ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement mehr Spielraum entstanden18. Mit dem neuen Paragraphen § 20a wird die betriebliche Gesundheitsförderung direkt im Gesetz als eigenständige Aufgabe verankert. Die Ausführungen beschränken sich dabei bewusst nicht mehr auf betriebsspezifische Fragestellungen der Gesundheit, sondern „um unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale zu erheben und Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten zu entwickeln und deren Umsetzung zu unterstützen“ (GKV-WSG, § 20a1). Als weiterer Baustein wurde die „Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren“ (GKV-WSG, § 20b) gestärkt. Auch hier müssen Impfungen als integraler Bestandteil angesehen werden. Ein wichtiger Aspekt des neuen Gesetzes ist die Anleitung zur „Selbsthilfe“ (GKV-WSG, § 20c). Impfungen eignen sich hier besonders, da mit dem internationalen gelben Impfpass und den in Deutschland einheitlich von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut19 ausgesprochenen Empfehlungen zu Impfungen eine eindeutig geregelte Basis für diese wichtige Präventionsmaßnahme besteht. Der Gesetzgeber hat den Wert der Schutzimpfungen durch die Einführung des Paragraphen § 20d „Primäre Prävention durch Schutzimpfungen“ nochmals deutlich hervorgehoben. Näher werden die Vorgaben des §20d in der Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20 d Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie; SiR – Regelung des Anspruches der Versicherten auf Leistungen für Schutzimpfungen gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 SGB V vom 21. Juni / 18. Oktober 2007, in Kraft getreten 18. Januar 2008) geregelt20. Die Qualifikation des impfenden Arztes wird in der SiR in § 10 festgelegt („§ 10 Qualifikation der impfenden Ärzte: Schutzimpfungen nach dieser Richtlinie können Ärzte erbringen, die nach den berufsrechtlichen Bestimmungen über eine entsprechende Qualifikation zur Erbringung von Impfleistungen im Rahmen der Weiterbildung verfügen. Impfungen zur Grippevorsorge, im Not- und Bereitschaftsdienst sowie zur Abwehr von bedrohlichen übertragbaren Erkrankungen (z.B. Epidemie/Pandemie nach § 20 Abs. 6 und 7 IfSG) können Ärzte nach dieser Richtlinie in Übereinstimmung mit dem Berufsrecht des jeweiligen Landes erbringen.“). Weitere Einschränkungen wurden nicht getroffen. Insgesamt eröffnen diese Änderungen neue Möglichkeiten zur Integration eines umfassenden Impfmanagements in das betriebliche Gesundheitsmanagement.

Auf dieser Basis ist die Entwicklung und Evaluation neuer Initiativen und Maßnahmen zur Selbsthilfe des Patienten in Bezug auf einen ausreichenden Impfschutz erleichtert worden. Denn auch hier wird es in Zukunft noch zwingender notwendig sein, Gesundheitsförderungsmaßnahmen – ob innerhalb des betrieblichen Gesundheitsmanagements oder im privaten Sektor – auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu können und dies auch mit harten Kennzahlen belegen zu können. Dies ist für viele augenblicklich durchgeführte Gesundheitsförderungsprogramme nicht der Fall. Im Gegensatz dazu erfüllen Impfungen und deren Management solche Anforderungen.

Status Quo: Impfungen im betrieblichen Bereich
Impfungen im betrieblichen Bereich sind durch zahlreiche Verordnungen zu unterschiedlichen Gebieten geregelt. Hierzu gehören unter anderem die Technischen Regeln für Arbeitsstoffe (TRBA)21, 22, 23, die Biostoff-Verordnung (BioStoffV)24 sowie der arbeitsmedizinische Untersuchungskatalog25. In den TRBA werden die Regeln für Impfungen unter anderem für die Bereiche „Abfallbehandlungsanlagen einschließlich Sortieranlagen in der Abfallwirtschaft“ (TRBA 214)22, „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ (TRBA 250)23, oder „Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ (TRBA 100)21 beschrieben. Im Paragraph § 15 der BioStoffV sind die Arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen geregelt, worunter auch die entsprechenden Schutzimpfungen fallen. Der Katalog der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sieht zwei Untersuchungen (G42, G43) vor, die sich mit dem Thema Impfungen befassen25.

Die Komplexität der Einhaltung der Vorschriften ohne umfassendes Impfmanagement sei am Beispiel von Angestellten in Kindergärten und Kindertagesstätten illustriert26. Dieser Personenkreis beschäftigt sich mit der vorschulischen Kinderbetreuung, die eine nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der BioStoffV darstellt. Dabei werden insbesondere die Erreger Pertussis, Masern-, Mumps-, Röteln-, und Varizella-Zoster-Virus genannt, deren Häufigkeitsgipfel im Kindesalter liegt. Zudem ist bekannt, dass die Komplikationen insbesondere bei Röteln und Varizellen mit zunehmendem Alter stark ansteigen und bei Schwangerschaft schwere Schäden des Embryos auslösen. Dieser Personenkreis unterliegt bei beruflicher Exposition einem erhöhten Infektionsrisiko. Dies gilt auch, wenn die Krankheit nicht aktuell auftritt, aber aufgrund mangelnder Durchimpfungsraten der Kinder fortwährend mit der Möglichkeit des Auftretens gerechnet werden muss (§ 15a Abs. 1 Nr. 2b, BiostoffV). Nach Paragraph § 15 (BioStoffV) und dessen Anhang IV ist der Arbeitgeber bei regelmäßigem Kontakt zu Kindern verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen, die oben benannte Erreger umfasst, die alle impfpräventabel sind. Der Arbeitgeber ist bei fehlendem Impfschutz verpflichtet, entsprechende Impfungen anzubieten. Dies kann nur im Rahmen einer ärztlichen Konsultation erfolgen, da es nur Ärzten erlaubt ist, die Impfdokumentation zu bewerten und die Impf- und Krankheitsanamnese durchzuführen. Eine Erstuntersuchung vor Aufnahme jeglicher Tätigkeit in Kindergärten ist gemäß § 15 BioStoffV daher zwingend erforderlich. Schwieriger wird es bei der Regelung von Nachuntersuchungen impfpräventabler biologischer Arbeitsstoffe während der Tätigkeit, die gemäß § 15 BioStoffV entfallen können, wenn der Beschäftige über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. Allerdings macht der Gesetzgeber keine Aussage über die Art der Feststellung eines solchen Immunschutzes. Gleiches gilt für die Empfehlungen der STIKO, die zur Impfung „ungeimpfter oder empfänglicher Personen“ in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter gegen die oben genannten Erreger raten, jedoch keine Empfehlung über den notwendigen Evidenzgrad (serologische Analyse, dokumentierte Impfung oder anamnestische Angaben) dieser Information aussprechen. Bei nicht ausreichenden Informationen zum Immunschutz sollte deshalb eine Impfung durchgeführt werden.

Wissenschaftliche Untersuchungen kommen zum Schluss, dass die Testung der Antikörper-Titer gegen Mumps, Masern, Röteln und Varizellen besonders bei weiblichem Personal im Hinblick auf eine mögliche Schwangerschaft zu empfehlen ist27, 28, 29. Bisher ist jedoch nicht geklärt, ob eine solche routinemäßige serologische Untersuchung auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Da für Pertussis weiterhin keine zuverlässigen serologischen Marker existieren, müssen Impfbucheinträge während der vergangenen zehn Jahre als Indikation für eine Impfung gewertet werden.

Über die hier genannten Gefährdungen hinaus kann es für Personal im Kindergarten zu weiteren Gefährdungen durch Infektionskrankheiten kommen. Beispielhaft seien Hepatitis A und B Infektionen genannt. Die Betreuung chronisch an Hepatitis B erkrankter Kinder stellt eine solche zusätzliche Gefährdung dar. In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht entbunden, eine umfassende Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 BioStoffV durchzuführen. Beim Fall der Betreuung chronisch an Hepatitis B erkrankter Kinder könnte insbesondere bei über 40-Jährigen eine Testung des Impftiters sinnvoll sein. Ein zweites Beispiel sind Hepatitis A Infektionen, für die die STIKO eine Impfung für Personal in Kindertagesstätten, ggf. auch eine Vortestung auf Antikörper bei vor 1950 Geborenen empfiehlt. Die Verpflichtung zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen leitet sich in diesen Fällen aus § 15a Abs. 5 der BioStoffV her.

Impfmanagement als integraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Ein modernes Impfmanagement setzt die Einhaltung bestehender Verordnungen zum Impfschutz als zwingend voraus, geht aber im Sinne einer pro-aktiven Gesundheitsvorsorge und Prävention weit darüber hinaus. Ziel kann hier nicht sein, lediglich die Verordnungen einzuhalten, sondern durch ein umfassendes Impfmanagement aller Mitarbeiter im Unternehmen eine ausreichende Durchimpfungsrate aller Mitarbeiter und deren Angehörigen zu erzielen und damit nicht nur für gesetzlich vorgeschriebene Impfungen einen ausreichenden Immunschutz zu erreichen. Durch diesen Ansatz werden nicht nur gesetzliche Vorgaben sondern auch ein wesentliches Ziel des betrieblichen Gesundheitsmanagements erfüllt, nämlich die Gesundheit der Mitarbeiter als wesentliche Grundlage für die Leistungsfähigkeit zu begreifen und gesundheitsrelevante Maßnahmen entsprechend dieser Maxime auszurichten30, 31, 32.

Ein umfassendes Impfmanagement führt nicht nur mittel- bis langfristig zur Leistungssteigerung und damit zu erhöhter Effizienz der Mitarbeiter aufgrund reduzierter Erkrankungen, sondern kann auch kurzfristig bereits zur Kosteneinsparung aufgrund reduzierten Krankenstandes führen. Am Beispiel der betrieblichen Grippeschutzimpfung kann dies erläutert werden. In den Vereinigten Staaten geht man bei der saisonalen Grippe von direkten medizinischen Kosten in Höhe von jährlich 10.4 Mrd. US-Dollar aus33. Die indirekten Kosten wurden auf weitere 16 Mrd. US-Dollar pro Jahr berechnet33. Überträgt man diese Zahlen auf Deutschland, so ergeben sich direkte Kosten von ca. 1.8 Mrd. Euro und indirekte Kosten von nochmals 2.7 Mrd. Euro, insgesamt also ca. 4.5 Mrd. Euro pro Jahr. Setzt man dies in Relation zu den ca. 40 Millionen Arbeitstätigen, so lässt sich ein kalkulatorischer Kostenfaktor von 111 Euro pro Arbeitstätigem und Jahr annehmen. Reduziert man z.B. in einem Unternehmen mit 1 000 Mitarbeitern durch eine konsequent durchgeführte betriebliche Grippeschutzimpfung die Krankheitsausfälle um lediglich 20% und senkt damit kalkulatorisch die krankheitsbedingten Kosten um etwa 20%, so würde dies einem potentiellen Einsparpotential von 22.300 Euro entsprechen. Bei einer Durchimpfungsrate von angestrebten 50%9 sollte eine Reduktion der krankheitsbedingten Kosten um 20% erreichbar sein. In diesem Fall würde die oben genannte Summe (22.300 Euro) dem Unternehmen zur Verfügung stehen, um eine Impfkampagne kostenneutral durchführen zu können. Mit dem Einsatz moderner Impfmanagement-Programme sollte dieses Ziel bereits heute kostengünstiger zu erzielen sein, gleichbedeutend mit einer Gewinnsteigerung für das Unternehmen durch konsequentes Impfmanagement. Begleitende Studien zum Einsatz solcher Impfmanagement-Systeme werden deren Vorteil für die Unternehmen weiter untermauern.

Modernste Informationstechnologie zur Unterstützung des Impfmanagements
Ein umfassendes Impfmanagement bedarf des Einsatzes entsprechend moderner Technologien, insbesondere aus dem Bereich der Informationstechnologien. Traditionell ist die Dokumentation von Impfleistungen durch den internationalen gelben Impfpass geregelt, der in seiner Papierform allerdings nicht mehr den heutigen Ansprüchen an eine lückenlose und eindeutige Dokumentation entspricht. Die Erfassung von Impfdaten in Arztpraxis-Systemen, Klinik-EDV-Systemen oder EDV-Systemen des betriebsärztlichen Systems spiegeln hingegen den Charakter des Impfpasses nicht wider, da die Trägerschaft der Daten vom Patienten zum Arzt wechselt. Dies kann nicht Ziel dieser wesentlichen Maßnahme der Gesundheitsvorsorge sein, da sie dem Anspruch auf Eigenverantwortung des Patienten nicht gerecht wird. Zudem sind die Informationen in den oben genannten Systemen meist lückenhaft, da in der Regel nur diejenigen Leistungen abgebildet werden, die als ärztliche Leistung auch erbracht wurden. Für ein Impfmanagement sind solche Daten nicht zielführend.

Eine Alternative stellen sogenannte elektronische Gesundheits- oder Krankenakten dar, die meist auch die Speicherung von Impfungen beinhalten. Durch die Möglichkeit der umfassenden Speicherung krankheitsrelevanter Daten und der damit verbundenen Abwertung der Impfungen per se können solche Systeme der essentiellen Rolle des Impfpasses als wichtigstem Pass der Gesundheitsvorsorge nicht gerecht werden. Zudem werden wichtige Anforderungen an das betriebliche Impfmanagement von solchen Systemen in der Regel nicht ausreichend abgebildet.

Die Anforderungen an ein entsprechendes Managementsystem sind in Tabelle 2 zusammengestellt. Neben der sicheren Speicherung der Impfdaten nach den bestehenden Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes mit hoher Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und leichter Lesbarkeit wird eine Integration eines Expertensystems zur Bewertung des Impfstatus und des Immunschutzes erwartet. Darüber hinaus sollten in solchen Systemen Betriebsarzt-spezifische Module zur Prozess-Steuerung wie der betrieblichen Grippeschutzimpfung oder reisemedizinischer Impfungen integriert sein. Ein weiteres Merkmal moderner Systeme zum Impfmanagement ist die Integration von Impf-relevanter Information für den Endkunden, denn die moderne Gesundheitsvorsorge muss auf der Hilfe zur Selbsthilfe aufbauen.

Mit dem Internet-basierten Impfportal IMPFEN UND MEHR (www.impfen-und-mehr.de) steht Unternehmen und Organisationen ein solches Instrument zur Verfügung. Es entspricht exakt den hier aufgezeigten Anforderungen und bildet konsequent den internationalen gelben Impfpass in elektronischer Form ab. Gekoppelt mit einem Expertensystem zur Bewertung des aktuellen Impfstatus aufgrund der eigenen eingegebenen Impfdaten stehen die persönlichen Impfdaten und deren Bewertung weltweit und jederzeit zur Verfügung, ein Internetanschluss vorausgesetzt. Der Betriebsarzt kann darüber hinaus das Impfmanagement begleiten und z.B. im Rahmen der betrieblichen Grippeschutzimpfung auf eine webbasierte Prozess-Steuerung zurückgreifen, die nicht nur den administrativen Aufwand solcher Aktionen dramatisch reduziert, sondern auch den Arbeitszeitausfall aufgrund der Impfaktion durch Einsatz einer genaueren Terminvergabe minimiert. Damit können neben der Verringerung der Kosten durch Reduktion des Krankenstandes auch noch weitere organisatorische Kosten reduziert werden.

Vision
Impfungen stellen eine wesentliche Säule der Gesundheitsvorsorge dar, deren Wertigkeit jedoch in unserer hoch entwickelten Industrie- und Informationsgesellschaft nicht ausreichend anerkannt wird. Entsprechend sind die Durchimpfungsraten in Deutschland insbesondere im Erwachsenenalter für viele Impfungen zu niedrig. Die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Entwicklung neuer innovativer Informationstechnologien und deren Anwendung auf so wichtige Bereiche der Gesundheitsvorsorge wie das Impfen, sowie das Bewusstsein für die Weiterentwicklung des betriebsärztlichen Dienstes zum umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagement haben die Ausgangssituation für ein modernes Internet-basiertes Impfmanagement als integraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements geschaffen. Systeme wie IMPFEN UND MEHR könnten dazu beitragen, das betriebliche Gesundheitsmanagement nachhaltig um eine wesentliche Säule der Gesundheitsvorsorge – ein umfassendes Angebot zum Impfen für Mitarbeiter und deren Angehörige – zu erweitern. Das betriebliche Gesundheitsmanagement eignet sich geradezu paradigmatisch, die Durchimpfungsrate im Erwachsenenalter positiv zu beeinflussen. Erkennt die Arbeitsmedizin die Chancen eines umfassenden Impfmanagement als neues Tätigkeitsfeld, so ist es gut vorstellbar, dass Impfungen in Zukunft in viel größerem Maßstab im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagement für Mitarbeiter und Angehörige angeboten wird.

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Joachim L. Schultze1,2 1 Abteilung für Genomforschung und Immunregulation, LIMES Institut, Universität Bonn, Bonn 2 Schultze Know How Beteiligungsgesellschaft mbH, Pulheim

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