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Die VBG rät: Den Bildschirm möglichst tief einstellen

Foto: Andrey Popov – Fotolia.com

Nackenschmerzen im Büro können der Vergangenheit angehören. Beschäftigte, die dauerhaft gesund am PC arbeiten möchten, sollten den Monitor so niedrig wie möglich einstellen, rät die gesetzliche Unfallversicherung VBG. Die Empfehlung, Monitore so einzustellen, dass die oberste Bildschirmzeile auf Augenhöhe liegt, ist ein Relikt aus der Vergangenheit, als Monitore noch spiegelnde Oberflächen hatten. So sollten Reflexionen vermieden werden, gut für den Nacken ist diese Einstellung jedoch nicht. Wer in erster Linie am Schreibtisch arbeitet, vermeidet durch die ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes aktiv gesundheitsschädliche Rückenbelastungen.

Die fünf Tipps der VBG zur richtigen Einstellung des Bildschirms:

1. Der Abstand der Bildschirmunterkante zur Tischoberfläche sollte so gering wie möglich sein.

2. Der Abstand zwischen Augen und Bildschirm sollte mindestens 50 cm betragen.

3. Für optimales Sehen neigt man den Bildschirm so weit nach hinten, dass der Blick senkrecht auf den Bildschirm trifft.

4. Schrift sollte auf dem Bildschirm ohne Anstrengung gut lesbar sein. Bei einem Sehabstand von 50 cm sollte die Zeichenhöhe für Großbuchstaben mindestens 3 mm betragen, bei 60 cm Sehabstand mindestens 4 mm.

5. Die Helligkeit des Bildschirms ist richtig eingestellt, wenn die dargestellten Informationen gut zu sehen sind, ohne dass der Bildschirm blendet.

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