Arbeitsschutz

Psyche und Arbeit: Gefährdungen beurteilen können

Foto: Jeanette Dietl – Fotolia.com

Erstmals haben sich die Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger und Länder in Abstimmung mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auf gemeinsame „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ geeinigt. In der gleichnamigen Veröffentlichung beschreiben sie grundlegende Aufgaben bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sowie mögliche Vorgehensweisen zur Umsetzung. Die Betriebe erhalten damit Orientierung darüber, wie psychische Belastungen angemessen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden können. Die Broschüre ist im Rahmen des Arbeitsprogramms „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) entstanden.

Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Sofern sie es noch nicht getan haben, müssen alle Unternehmen und Organisationen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus psychischen Belastungen bei der Arbeit ergeben. Wie diese aussehen kann, beschreibt die neue Broschüre. „Ziel war es, einen Konsens zwischen Sozialpartnern und den verantwortlichen Arbeitsschutzinstitutionen zum Thema herzustellen“, so Andrea Fergen vom IG Metall-Vorstand. „Die Empfehlungen geben einen guten Überblick. Nun kommt es darauf an, sie in den Betrieben und Verwaltungen auch umzusetzen.“

Keine Arbeit ohne psychische Belastung
Stress, Burn Out, Depressionen: Seit Jahren nehmen Arbeitsunfähigkeitstage und Frühverrentungen, die auf psychische Belastungen zurückzuführen sind, zu. Ursachen dafür können sowohl bei Arbeit als auch in der Freizeit liegen. Nicht immer muss sich psychische Belastung dabei negativ auf die Gesundheit auswirken. „So ist eine Arbeit ohne psychische Belastung ebenso wenig möglich wie eine Arbeit ohne jegliche körperliche Belastung. Erst das Maß bestimmt die gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung“, betont Norbert Breutmann von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Diesem Umstand trage der in der Broschüre dargestellte Prozess Rechnung.

Bei der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes geht es ausschließlich um die Beurteilung und Gestaltung von Arbeit. „Es geht also nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung oder Gesundheit der Beschäftigten, sondern um die Beurteilung der Arbeit- und ihrer Ausführungsbedingungen, zum Beispiel im Hinblick auf die Arbeitsintensität, Handlungsspielräume bei der Arbeit oder die Arbeitszeit“, erläutert Andreas Horst, Leiter des Arbeitsprogramms „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen“ der GDA. Die Gefährdungsbeurteilung leiste damit einen wichtigen Beitrag zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit und bringe allen Beteiligten Nutzen: „Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz, ein angenehmes Arbeitsklima und ein Aufgabenfeld, das weder über- noch unterfordert, sind ein Garant für motivierte leistungsfähige Beschäftigte – und somit für den unternehmerischen Erfolg.“

Hintergrund: Das Arbeitsprogramm Psyche
Das Arbeitsprogramm „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen“– kurz „Arbeitsprogramm Psyche“ – ist eines von drei aktuellen Arbeitsprogrammen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Ziel ist es, bis zum Jahr 2018, die betrieblichen Akteurinnen und Akteure umfassend zum Thema psychische Belastungen bei der Arbeit zu informieren und zu qualifizieren. Die „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ können hier kostenfrei heruntergeladen werden: www.gda-portal.de/de/pdf/Psyche-Umsetzung-GfB.pdf

Weitere Informationen: www.gda-psyche.de

Sanja Zec, GDA

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