Der Bundesrat hat unlängst in seiner Plenarsitzung das Seearbeitsgesetz verabschiedet. Neu geregelt werden die Inhalte des Heuervertrages (Arbeitsvertrag für Seeleute), regelmäßige Heuerzahlungen, bezahlter jährlicher Mindesturlaub, Arbeits- und Ruhezeiten, Unterkunft, Verpflegung, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die medizinische Betreuung an Bord von Handelsschiffen. Profitieren werden 12.500 deutsche Seeleute und weltweit 1,2 Millionen Seeleute. Das voraussichtlich ab dem 1. August 2013 geltende Seearbeitsgesetz und die auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen setzen alle Anforderungen aus dem internationalen Seearbeitsübereinkommen in nationales Recht um. Wichtig ist, dass die bereits bestehenden regelmäßigen Kontrollen auf deutschen und ausländischen Schiffen nun auch auf die Überwachung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Besatzungsmitglieder ausgeweitet werden. Es werden auch die Schiffe kontrolliert, die das internationale Übereinkommen nicht ratifiziert haben.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen: Die weltweite Geltung und Überwachung des Seearbeitsübereinkommens wird dafür sorgen, dass der internationale Wettbewerb um Fracht und Passagiere nicht auf Kosten der Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute ausgetragen wird. Das neue Seearbeitsgesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Jetzt ist entscheidend, dass sich rasch möglichst viele weitere Staaten diesem internationalen Übereinkommen anschließen.
Am 20. August 2013 tritt das Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation in Kraft. Deutschland wird dann bereits über ein Seearbeitsrecht verfügen, das den internationalen Anforderungen entspricht.