Die Länder wollen Beschäftigte besser vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit schützen. Mit einer heute beschlossenen Verordnung möchten sie die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes für psychische Belastungen konkretisieren, da Betrieben und Aufsichtsbehörden in diesem Zusammenhang bisher ein verbindlicher Bezugsrahmen fehle. Die bestehenden rechtlichen Vorgaben seien zu abstrakt.
Zur Begründung seiner Initiative führt der Bundesrat aus, dass nach den Auswertungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit arbeitsbedingter Stress zu den wesentlichen gesundheitsgefährdenden Ursachen in der Arbeitswelt gehört. Im Jahr 2011 seien 53 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage allein auf das Konto psychischer Störungen gegangen, was einen Anstieg um mehr als 80 Prozent in den letzten fünf Jahren bedeute.
Die Vorlage wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Rechtsverordnung erlässt.
Download unter http://www.bundesrat.de/cln_350/nn_2372724/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2013/0301400/ 031513.html