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Psychische Gefährdung richtig beurteilen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit ist für viele Unternehmen mit Unsicherheiten verbunden. Der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) und das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) entwickeln jetzt ein Qualifizierungskonzept für einen wichtigen Experten im betrieblichen Arbeitsschutz: die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie soll dazu befähigt werden, psychische Gefährdungsfaktoren zu erkennen und notwendige Schritte einzuleiten.

„Unser Ziel ist es, die Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu sensibilisieren und zu schulen“, erklärt Prof. Dr. Rainer von Kiparski, Vorstandsvorsitzender des VDSI. „Sie soll den Unternehmer umfassend dazu beraten, welche Verfahren sich anbieten, wann tiefergehende Analysen notwendig sind oder gegebenenfalls Experten hinzugezogen werden sollten.“ „Unternehmen brauchen Handlungssicherheit“, so Prof. Dr. Sascha Stowasser, Direktor des ifaa. „Neben unterstützenden objektiven Methoden und Instrumenten zur Erfassung der psychischen Belastung sind auch fachkundige Experten im Unternehmen notwendig. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind als Berater der Unternehmer hierfür prädestiniert und sollen eine weitergehende Qualifikation erhalten.“

Das Projekt geht auf eine Initiative der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zurück und wurde auf einem gemeinsamen Treffen am 31. Oktober 2012 in Berlin beschlossen. „Psychische Belastungen können Ursache für Fehlbeanspruchungen sein und stellen daher ein erhebliches Risiko dar – sowohl für die Gesundheit der Arbeitnehmer als auch für die Leistungsfähigkeit der Unternehmen. Dem kann der Arbeitgeber nur begegnen, wenn ihm zuverlässige Fachexpertise zur Seite steht“, betont Dr. Volker Hansen, Leiter der BDA-Abteilung “Soziale Sicherung”.

Das Thema psychische Gesundheit bei der Arbeit gewinnt eine immer größere Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft. Hintergrund ist die seit Jahren steigende Zahl psychisch bedingter Fehltage und Frühberentungen. Den Schutz der Arbeitnehmer vor psychischer Fehlbelastung haben Bund, Länder und Unfallversicherungsträger zu den Hauptzielen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) erklärt. Für die Sicherheit und Gesundheit in den Betrieben ist der Arbeitgeber verantwortlich. Unterstützt wird er von der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Als „Manager für Sicherheit und Gesundheit“ berät sie ihn zu allen Prozessen und erforderlichen Maßnahmen im Arbeitsschutz.

www.vdsi.de

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