Rubriken

Kabinett beschließt Entwurf

Das Kabinett hat am 16. März 2011 den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere die Hygienequalität in Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen zu verbessern. Der Gesetzentwurf soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Mitte Juli 2011 könnte das Gesetz in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler bezeichnete den Beschluss als einen „Meilenstein auf dem Weg zu besseren Hygienestandards in Deutschland. Patientinnen und Patienten können sich künftig auf bundesweit einheitliche Kriterien verlassen. Außerdem müssen Krankenhäuser künftig Qualitätsberichte veröffentlichen, in denen die jeweiligen Hygieneergebnisse aufgeführt werden.“ In Deutschland erkranken jährlich ca. 400 000 bis 600 000 Patientinnen und Patienten an Infektionen, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme stehen. Zwischen 7 500 und 15 000 Menschen sterben jährlich daran. Zwanzig bis dreißig Prozent der Infektionen, so schätzen Experten, wären durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen vermeidbar. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der Infektionen durch resistente Erreger verursacht werden, die schwierig zu behandeln sind. Vor diesem Hintergrund sehen die Neuregelungen des Entwurfs verschiedene Maßnahmen vor.

www.bmg.bund.de

Aktuelle Ausgabe

Partnermagazine

Akademie

Partner