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Die Vorteile der reformierten Regelbetreuung auf einen Blick

· Die Betriebe bekommen mehr Spielraum und mehr Mitspracherechte. Durch die erforderliche Diskussion werden sich alle betrieblichen Arbeitsschutzakteure intensiver mit den Arbeitsschutzthemen inhaltlich auseinandersetzen. Die Zusammenarbeit von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit wird gefördert.

· Die Regelungen der DGUV Vorschrift 2 gelten für alle Unternehmen einheitlich – ganz gleich bei welcher Berufsgenossenschaft oder bei welcher Unfallkasse sie letztlich versichert sind. Damit ist die Neuregelung gerechter, weil sie gleiche Ansprüche an alle stellt.

· Das neue System berücksichtigt, dass ein Betrieb nicht identisch mit dem anderen ist – auch wenn es sich scheinbar um identische Betriebe handelt. Die individuelle Gefährdungssituation jedes einzelnen Betriebes findet Berücksichtigung.

· Die Vorschrift schafft für alle Beteiligten mehr Transparenz, indem die zu erbringenden Leistungen genannt werden und damit nachvollziehbar sind.

· Die in der Vorschrift aufgeführten Aufgaben- und Leistungskataloge fördern eine systematische Betrachtung des betrieblichen Arbeitsschutzes: Tun wir die richtigen Dinge? Setzen wir die richtigen Prioritäten?

· Die Aufgaben- und Leistungskataloge geben Anlass zur Beschäftigung mit bisher wenig beachteten Themenfeldern (z. B. demografischer Wandel und demografieorientierte Personalpolitik, psychische Fehlbeanspruchungen).

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