Am Beispiel einer Behindertenwerkstatt mit 200 Beschäftigten soll im Folgenden die neue Betreuungskonzeption dargestellt und ein Vergleich mit den bisher vorgeschriebenen Einsatzzeiten vorgenommen werden.
Einsatzzeiten 2010 (Einstufung nach BGV A2 der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Kennziffer 14.1): Fachkraft für Arbeitssicherheit: 250 Stunden Betriebsarzt: 50 Stunden zuzüglich G-Untersuchungen (wurde jedoch in der Mindesteinsatzzeit geleistet) Summe: 300 Stunden
Einsatzzeiten 2011: Einstufung WZ-Schlüssel 88.10.2 (Sonstige soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter) Gruppe 2: 1,5 Stunden/Mitarbeiter und Jahr
Grundbetreuungszeit für Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft: 200 Beschäftigte x 1,5 Stunden/Beschäftigte
➔ Summe: 300 Stunden
Für die betriebsspezifische Betreuung hat die Musterrechnung ergeben: Aufgabenbereiche mit gleichbleibendem Personalaufwand: Fachkraft für Arbeitssicherheit: 172 Stunden Betriebsarzt: 104 Stunden
Aufgabenbereiche mit jährlich neu festzulegendem Personalaufwand: Fachkraft für Arbeitssicherheit: 121 Stunden Betriebsarzt: 73 Stunden
Beim vorliegenden Betreuungsbeispiel ergibt sich somit eine gesamte jährliche Einsatzzeit von 473 Stunden für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und 297 Stunden für den Betriebsarzt zuzüglich der Zeiten für Vorsorge- und ggf. Einstellungsuntersuchungen.