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Lärmarme Kreissägen schützen das Gehör und sparen Kosten

Gehör schädigender Lärm bei der Arbeit mit Kreissägen lässt sich wirksam und kostengünstig vermeiden. Das belegt eine Untersuchung des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (BGIA). „Spezielle lärmarme Sägeblätter senken die Lärmbelastung in vielen Fällen auf einen für das Gehör unschädlichen Wert“, erläutert Dr. Martin Liedtke, Lärmfachmann beim BGIA, „Außerdem sind sie auch noch wirtschaftlich!“ Die gedämpften Sägeblätter schwingen im Betrieb weniger und nutzen sich daher bis zu 50 Prozent langsamer ab. Gleichzeitig werden durch den schwingungsarmen Betrieb präzisere Schnitte möglich und damit bessere Arbeitsergebnisse.

Lärm gehört zu den häufigsten Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz. Der Geräuschpegel von Kreissägen liegt nahezu immer an oder über dem zulässigen Lärmgrenzwert von 85 Dezibel dB(A), der die Schwelle zur Gehörgefährdung markiert. Schon beim Holzsägen erreicht der Lärm bis zu 90 dB(A). Wird Kunststoff oder Metall gesägt, nähert er sich 100 dB(A). Im Alltag wird die Lärmbelastung häufig zum Problem: „Kreissägen gibt es wie Sand am Meer“ , erklärt Liedtke. „Allein die Holz-Berufsgenossenschaft zählt zurzeit mehr als 53.000 Mitgliedsbetriebe, in denen quasi ausnahmslos mindestens eine Kreissäge steht. Aber auch in der Metall- und Kunststoffbearbeitung oder im Baugewerbe sind Kreissägen ein typisches Werkzeug.“

Lärmarme Sägeblätter sind seit Jahren erhältlich. In der Praxis findet man sie bislang aber nur selten. Dabei reduzieren sie die Belastung für das Gehör erheblich, wie die Untersuchung des BGIA an 29 handelsüblichen lärmarmen Kreissägeblättern objektiv belegt: Beim Sägen von Holzplatten sinkt der Lärmpegel um bis zu 7dB(A), bei Hartholz-Kanthölzern um fast 12 dB(A). Für Aluminium und Kunststoff vermindert sich der Lärm um 6dB(A) bzw. 11dB(A). Liedtke: „Diese Ergebnisse sind enorm. Nur drei Dezibel weniger halbieren bereits die Schallenergie. Bei zehn Dezibel weniger empfindet der Mensch den Lärm nur noch als halb so laut.“ Sinkt durch die Maßnahme der Lärmpegel am Arbeitsplatz unter 85dB(A), kann der Arbeitgeber auf aufwändige Lärmminderungsprogramme und Lärmbereichs-Kennzeichnungen verzichten. Für den Arbeitnehmer entfällt die Tragepflicht für Gehörschutz. Gleichzeitig erhöhen sich die Lebensdauer der Sägeblätter und die Schnittqualität. „Allesamt Vorteile für den Betrieb, die den erhöhten Anschaffungspreis von etwa 30 Prozent gegenüber klassischen Sägeblättern mehr als ausgleichen“, so Liedtkes Fazit.

Die untersuchten Blätter stammen von 15 Herstellern. Sie sind das Ergebnis einer umfangreichen Marktanalyse. Die Liste ist unter

www.hvbg.de/code.php?link=2009931

erhältlich.

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