(bgi) – Ambulante Operationen werden jetzt auch in der gesetzlichen Unfallversicherung gefördert. Zum 1. Januar 2005 treten entsprechende Vereinbarungen zwischen Berufsgenossenschaften und Kassenärztlicher Bundesvereinigung in Kraft. Diese Vereinbarungen berücksichtigen die besonderen Verfahren in der Unfallversicherung und sollen eine hohe Versorgungsqualität auch bei ambulanten Operationen sicherstellen. Nur besonders qualifizierte ßrzte dürfen ambulante Operationen durchführen. Die ambulant durchführbaren Eingriffe sind in einem Katalog abschließend aufgeführt. Neben einer patientenfreundlicheren Versorgung erwarten die Berufsgenossenschaften nicht unerhebliche Einsparungen im stationären Bereich.
Der vollständige Text der Vereinbarungen steht unter http://www.hvbg.de/code.php?link=1147874 zum Download bereit.