(Gemeinsame Pressemitteilung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) und des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (BLB))
Schüler und Studenten sind während eines Ferienjobs unfallversichert. Darauf weisen die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung zum Ferienbeginn hin. So deckt die Unfallversicherung nicht nur den Schulbesuch und Universitätsbesuch ab. Auch wer beispielsweise in den Ferien in der Bäckerei jobbt oder als Erntehelfer in der Landwirtschaft arbeitet, wird bei einem Arbeitsunfall auf Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung behandelt. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht und wie viel der Ferienjobber verdient. Mini- und Midi-Jobs sind ebenso wie unentgeltliche Praktika über den für das Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger versichert. Welcher Versicherer, das heißt Berufsgenossenschaft, Unfallkasse oder Gemeindeunfallversicherungsverband, zuständig ist, weiß die jeweilige Personalabteilung. Neben der betrieblichen Tätigkeit deckt die gesetzliche Unfallversicherung auch Personenschäden auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte ab. Bei Arbeits- und Wegeunfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege. Die Praxisgebühr ist bei Arztbesuchen nicht zu zahlen. Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte eine entsprechende Rente. Nicht über die deutsche Unfallversicherung abgedeckt sind übrigens Arbeitsunfälle während eines Ferienjobs im Ausland. Das gilt selbst dann, wenn man für die Auslandstochter eines deutschen Unternehmens tätig ist. Wer zum Beispiel in den Ferien in Frankreich arbeiten will, sollte sich schon vor der Abreise über die dortige Absicherung gegen Arbeitsunfälle informieren.