Die Datenschutz-Grundverordnung brachte zahlreiche Änderungen mit sich, die in der Praxis schon heute oftmals für Verunsicherung sorgen. Branchenspezifische Hilfestellungen – gerade im Krankenhausbereich – sind derzeit allerdings noch rar.
Hier wollen die beiden bayerischen Datenschutzaufsichtsbehörden anknüpfen. Um bestehende Unsicherheiten abzubauen und erste Hinweise zur Auslegung der neuen Regelungen zu geben, haben der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht einen gemeinsamen Leitfaden zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung für alle bayerischen öffentlichen und privaten Krankenhäuser erarbeitet. Sie folgen hiermit der bewährten Zusammenarbeit im Krankenhausbereich. Schon im Sommer 2016 wurde gemeinsam ein Leitfaden zum Einsatz externer Dienstleister durch bayerische Krankenhäuser veröffentlicht.
Die für Krankenhäuser bedeutsamsten Neuerungen der Datenschutz-Grundverordnung sind die erhöhten Anforderungen an die Nachweisbarkeit der datenschutzkonformen Verarbeitung, die Datenschutz-Folgenabschätzung, die Umsetzung der Betroffenenrechte und der Umgang mit Datenpannen. Diese Anforderungen können letztlich nur mit einem ganzheitlichen Datenschutzmanagement umgesetzt werden. Dies ist umso dringender, weil nach der Datenschutz-Grundverordnung künftig sowohl im öffentlichen als im privaten Krankenhausbereich die Verhängung von empfindlichen Geldbußen möglich ist.
Prof. Dr. Thomas Petri und Thomas Kranig: „Wir freuen uns, erneut einen gemeinsamen Leitfaden für bayerische Krankenhäuser herauszugeben. Wir hoffen, dass dieser Leitfaden den öffentlichen und privaten Krankenhäusern im Freistaat bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung eine Hilfestellung ist.“
Der Leitfaden steht auf
- https://www.datenschutz-bayern.de
unter „Datenschutzreform 2018“: Anforderungen an das Datenschutzmanagement in bayerischen öffentlichen und privaten Krankenhäusern - https://www.lda.bayern.de/media/leitfaden_krankenhaus.pdf (externer Link)
zum Abruf bereit.