Umräumen oft unbeliebt
„Platzmangel ist ein großes Problem in der ambulanten Pflege“, berichtet Dr. Sandra Gorfer, Präventionsexpertin der BGW. „Viele Wohnungen sind recht eng eingerichtet. Wenn dort jemand pflegebedürftig wird, muss häufig umgeräumt werden. Unsere Mitgliedsbetriebe berichten immer wieder über Schwierigkeiten, Kundinnen und Kunden davon zu überzeugen, dass beispielsweise ein Pflegebett aufgestellt oder Kleinmöbel aus dem Weg geschafft werden müssen.“
Gewinn für alle
Aber es führt kein Weg daran vorbei, die Wohnung den Erfordernissen der Pflegesituation anzupassen. Davon profieren alle Beteiligten: Der pflegebedürftige Mensch kann gut zu Hause versorgt werden, das Pflegeteam gesund und sicher arbeiten. „Am besten klärt man direkt im Erstgespräch mit dem Pflegedienst welche Voraussetzungen dafür in der Wohnung erfüllt sein müssen“, rät die Expertin der BGW.
Stürzen vorbeugen
Wichtig für die Sicherheit sind zudem ebene Fußböden ohne Stolperkanten, ausreichende Beleuchtung mit gut erreichbaren Schaltern und gegebenenfalls Haltegriffe, etwa in der Dusche oder im Toilettenbereich. „Darauf sollte man auch unabhängig von Pflegesituationen achten, um Sturz- und Stolperunfällen vorzubeugen“, empfiehlt Dr. Gorfer.
Licht ohne Fußangeln
Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit lohnt sich ein Beleuchtungscheck in der Wohnung. Vielleicht ist da oder dort eine zusätzliche oder hellere Lichtquelle sinnvoll. „Doch Vorsicht“, mahnt die Präventionsexpertin, „Wenn dafür – oder für die Advents- und Weihnachtsdekoration – Kabel im Raum verlegt werden müssen, dürfen keine Fußangeln entstehen.“
Über uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8,4 Millionen Versicherte in rund 640.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.