Der Arbeitgeber hat – neben seinen allgemeinen Fürsorgepflichten gem. § 241 Abs. 2 BGB – Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers vor Gefahren nach § 618 BGB zu schützen. Bei Entsendungen in entlegene, schlecht versorgte Gebiete der Welt werden noch höhere Ansprüche an die Fürsorgepflicht (Duty of Care) des Arbeitgebers gestellt als allgemein. Eine Verletzung der Fürsorgepflicht kann zu Schadensersatzforderungen gegen den Arbeitgeber führen. Darüber haben wir bereits gesprochen.
Für Mitarbeiter, die in Deutschland tätig sind, hat der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen das Recht, eine Impfung gegen Corona von seinen Mitarbeitern zu fordern. Auch eine mittelbare Impfpflicht für Mitarbeiter, z. B. durch Gewährung von Vorteilen wie Impfprämien oder spezielle Zugangsrechte, wird der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen durchsetzen können.
Werden Mitarbeitende im Ausland eingesetzt (Dienstreise oder Entsendung), besteht eine Impfpflicht, wenn im Zielland eine Impfung gesetzlich vorgeschrieben ist. Ebenso sind Testungen der reisenden Mitarbeiter durchsetzbar, wenn im Zielland eine Testpflicht besteht oder eine Testung zum Antritt bzw. zur Durchführung des Auslandseinsatzes erforderlich ist.
Aktuelle Studien aus Israel und England deuten darauf hin, dass die Wirkung dieser Impfstoffe gegen die aktuelle Delta-Variante des Virus zwar noch gut ist, aber doch nachgelassen hat. Daher tauchen erste Gedanken zu einer weiteren Auffrischimpfung auf. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) teilen mit, dass es zu früh für eine Aussage darüber sei. Nichts desto Trotz äußern sich auch erste Länder dazu und denken laut über einen Booster nach (Frankreich, Dänemark, Israel, Ungarn, Deutschland…). Dies würde den Bedarf an Impfstoffen in die Höhe treiben und die Schere zwischen reichen und armen Ländern auch hier weiter öffnen. Die reichen westlichen Staaten haben bereits ausreichend Impfstoffe für diesen Fall geordert. Die Menschen in den armen Ländern dieser Welt träumen von ihrer Erst-Impfung.
Auch für die Planung betriebsärztlicher Ressourcen werden diese Entwicklungen von Bedeutung sein.
Silvester Siegmann