Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben grundsätzlich Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln. Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die bisherigen Richtlinien für die Versorgung von Patienten überarbeitet hat, sind diese im Sommer 2022 in Kraft getreten. In einer jetzt überarbeiteten Neuauflage der Broschüre „ABC Heilmittel-Richtlinie“ stellt die Autorin, Marion Rink, selbst Patientenvertreterin im G-BA, die neuen Bestimmungen vor. Ziel war es dabei, die bisherige Richtlinie zu vereinfachen und den veränderten Bedarfen von Patienten anzupassen. Die Broschüre, die sich an Ärzten*innen, Therapeuten*innen und Patienten*innen richtet, kann auf der Homepage des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. bestellt werden: https://shop.bsk-ev.org/Ratgeber_1
oder telefonisch: 06294/428170