Viele Beschäftigte sind krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Die Gefahrstoffverordnung und das technische Regelwerk bilden den rechtlichen Rahmen zum Umgang mit diesen Stoffen. Wir suchen Ihre guten Beispiele, um Beschäftigte bestmöglich vor diesen Risiken zu schützen und Lösungen, Innovationen oder praktische Hilfestellungen aus den Arbeitsbereichen Industrie, Handwerk und Dienstleistung für den Praxistransfer.
Wettbewerb
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird im Jahr 2024 zum fünfzehnten Mal den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis in Höhe von 10.000 Euro verleihen. Unter dem Motto „STOP dem Krebs am Arbeitsplatz“ steht auch dieses Jahr der Schutz vor krebserzeugenden Gefahrstoffen im Fokus. Wir zeichnen uneingeschränkt neue Ideen und Anregungen aus, um Risiken zu vermeiden. Wir möchten Ihre Ideen öffentlich bekannt machen, damit weitere Unternehmen davon profitieren und Sicher. Besser. Arbeiten. können.
Wer kann sich bewerben?
Ausgezeichnet werden insbesondere vorbildliche praktische Problemlösungen und Initiativen, die Beschäftigte vor krebserzeugenden Gefahrstoffen schützen.
Teilnehmen können sowohl Einzelpersonen, Personengruppen, als auch Unternehmen und Organisationen.
Preiswürdig sind:
- beispielhafte sicherheitstechnische, organisatorische und hygienische Lösungen zur Minimierung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz
- die Einführung oder Weiterentwicklung neuer und sicherer Arbeitsmittel oder Verfahren
- vorbildliche Initiativen im Bereich der Schulung, Motivation und Mitarbeiterbeteiligung.
Teilnahmebedingungen
Bewerbungen können bis einschließlich 31. März 2024 unter gefahrstoffschutzpreis@baua.bund.de eingereicht werden.
Die Unterlagen sollten eine Beschreibung des Teilnehmers oder der Teilnehmerin, der Art der durchgeführten Maßnahmen und der erreichten bzw. erwarteten Verbesserung enthalten sowie eine ca. einseitige Bewerbung. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist berechtigt, die eingereichten Beiträge öffentlich darzustellen. Die Preisträger werden bis spätestens Ende Juli 2024 benachrichtigt.
Jury
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury.
Preisverleihung
Die Preisverleihung erfolgt im Herbst 2024. Die prämierten Beiträge werden in Form von Filmen und eines Posters öffentlich gezeigt sowie in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund vorgestellt. Den Preisträgern wird die Möglichkeit gegeben, sich bei einschlägigen Veranstaltungen zu präsentieren.
Rechtsweg
Im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb um den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Ansprechpartnerin:
Judith Kleine Balderhaar
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 4.I.1 „Gefahrstoffmanagement“
Friedrich-Henkel-Weg 1–25
44149 Dortmund
Telefon: (02 31) 90 71–2594