Das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ist für Deutschland ratifiziert worden. Es ist das erste internationale Abkommen, das Herabsetzung, Demütigung, sexuelle Belästigung sowie physische und psychische Angriffe am Arbeitsplatz verbindlich definiert und verbietet. Geschützt sind Arbeitnehmende und andere Personen in der Arbeitswelt ebenso wie natürliche Personen, die die Befugnisse, Pflichten oder Verantwortlichkeiten einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers ausüben.
Themenseite des BMAS zum Übereinkommen und Umsetzung in nationales Recht:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-ilo-uebereinkommen-190.html