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Neues Pflegeberufegesetz und Präventionsgesetz

Mitte Januar 2016 hat die Deutsche Regierung (Bundeskabinett) den Gesetzentwurf zur „Reform der Pflegeberufe“ beschlossen.

Das Gesetz soll die Zusammenführung der bisherigen drei Berufsbilder der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege hin zu einer gemeinsamen Ausbildung regeln.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bunderates und soll bis Mitte 2016 vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden und 2018 in Kraft treten.

Während die deutschen Pflegeberufe (mit Ausnahme der Kinderkrankenpflege) das Vorhaben – vor allem auch im Hinblick auf die Annäherung an das europäische Niveau – insgesamt begrüßen, steht es beim Arbeitgeberlager der verschiedesten Einrichtungen in der Kritik, und zwar mit den Hinweisen auf Finanzierung, Ausbildungsinhalte, mangelnde praktische Ausbildung, u. a. Man wird sehen, ob und inwieweit ein noch anstehender Diskussionsbedarf wesentliche Änderungen der jetzigen Vorlage bedingen wird.

Im Juli 2015 ist ein „Präventionsgesetz“ (Gesetz zur Stärkung der Gesundheits-

förderung und der Prävention (PrävG)) in Kraft getreten.

Das Erbringen präventiver Leistungen ist zwar insbesondere dem ärztlichen Bereich zugeordnet – wie soll es auch anders sein im jetzigen Deutschland – jedoch sind wesentlich neue Sichtweiten aufgezeigt und gefordert.

So spricht dieses Gesetz nicht nur das persönliche Verhalten an (die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich), sondern fordert gleichzeitig die Stärkung einer „gesunden Gestaltung der Lebenswelten“ wie Wohnen, Lernen, Arbeit und Freizeit -Settings (Kitas, Schulen, Betriebe, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Wohnumfeld).

Um die Ziele zu erreichen, gesundheitsgerechte Rahmenbedingungen an den Arbeitsplätzen zu schaffen und die Mitarbeiter dazu zu animieren, sich gesundheitsgerecht zu verhalten, sollen die jetzigen Ausgaben verdoppelt werden, insbesondere für die betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V) und die Prävention in die Lebenswelten.

Für den Pflegeberuf gilt hier der „ICN-Ethik-Kodex“ (2012):

Individueller Entwicklungs- und Erhaltungsprozess und psychische Belastungs-Widerstandsfähigkeit: „Die Pflegenden achten auf ihre eigene Gesundheit, um die Fähigkeit zur Berufsausübung zu erhalten und sie nicht zu beeinträchtigen.“

Die Vorgaben haben Signalwirkung und setzen neue Impulse für die pflegerische Versorgung: mit Zusatzqualifikation, größerer Handlungs- und Entscheidungsautonomie und Mitgestaltung des „Betrieblichen Gesundheitsmanagements“ im Arbeits- und Gesundheitsschutz, im beruflichen Eingliederungsmanagement, im Personalmanagement und in der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Der Deutsche Gesetzgeber hat bereits 2004 auch formal den Auftrag erteilt, Gesundheitsförderung und -erhaltung sowie gesundheitliche Prävention in den pflegerischen Aufgabenkatalog zu integrieren – obwohl Pflegende seit jeher für die Gesundheit der Bevölkerung zuständig sind.

Der Deutsche Berufsverband für Krankenpflege (DBfK) setzt sich seit langem für die Stärkung von „Public Health Nursing“ ein, insbesondere in der betrieblichen Gesundheitspflege nach dem Vorbild von Occupational Health Nursing (siehe Positionspapier DBfK 2014). Leider fehlt bis jetzt ein diesen Aufgabenbereichen geschuldetes Curriculum.

Am 24.04.2015 erfolgte durch Beschluss der Bundesärztekammer ( BÄK) die Veröffentlichung eines Fortbildungscurriculums „Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin“ für Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen.

Da künftig der arbeitsmedizinischen und betriebsärztlichen Betreuung ein noch höherer Stellenwert zukommt, sei die Zielsetzung des Curriculums die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung in der betriebsärztlichen Betreuung durch eine stärkere Einbeziehung und Delegation von Aufgaben an qualifiziertes nichtärztliches Assistenzpersonal.

An dieser „Aufstiegsfortbildung“ interessierte Personen sollten ihre zuständige Landesärztekammer konsultieren.

VAF e.V.

H. Schwertner

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