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Gesundheitsgefahren im Abfall

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386 Millionen Tonnen Abfall produzieren die Deutschen pro Jahr. Um die Abfälle dem Recyclingkreislauf zuzuführen, werden die Abfälle in Entsorgungsunternehmen getrennt und zur Weiterverwertung vorbereitet. Im neu erschienenen Handbuch „Entsorgungswirtschaft“ beschreibt BGHW-Fachautor Dr. Stefan Mayer, welche Gefährdungen von der Sortiertechnologie, den Betriebsabläufen, aber auch dem Müll selbst ausgehen und wie Unternehmen richtig damit umgehen.

Jeder kennt es aus dem eigenen Haushalt: Abfall mit organischen Stoffen wie Kaffeefilter, alten Lebensmitteln oder Papier beginnt schnell zu „riechen“. Die Ursache für den Geruch sind Bakterien und Pilze, die in der meist feuchten, warmen Umgebung einen idealen Nährboden finden. Pilze und Bakterien bezeichnen Fachleute als biologische Arbeitsstoffe. Auch Viren und Parasiten gehören dazu. Sie können beim Menschen Infektionen, Allergien oder toxische Reaktionen auslösen.

Gefährliche Biostoffe
Deshalb sind Beschäftigte in Entsorgungsbetrieben, die Kontakt zu verrottendem Abfall haben, besonderen Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe ausgesetzt. Diese Gefährdungen müssen in der Gefährdungsbeurteilung, die jeder Betrieb braucht, festgehalten und beurteilt werden. „Das Unternehmer-Handbuch „Entsorgungswirtschaft“ erklärt ausführlich, wo die Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe liegen und wie damit umgegangen werden muss“, erläutert Dr. Stefan Mayer, Leiter des Referats Biologische Einwirkungen bei der BGHW. Gefährdungen können aber auch durch andere Ursachen entstehen, beispielsweise durch Gefahrstoffe, Brände und Explosionen, Lärm und Strahlungen.

„Die Gefährdungsbeurteilung ist kein Selbstzweck“, so Mayer. „Sie ist vielmehr das zentrale Instrument, das dem Unternehmer systematisch aufzeigt, wo Gefährdungen auftreten können und was dagegen zu tun ist.“ Biologische Arbeitsstoffe und die davon ausgehenden Gefährdungen lassen sich nicht so leicht erkennen, denn die Mikroorganismen sind auf Grund ihrer geringen Größe für unser Auge in der Regel nicht wahrnehmbar. So kann Papier beispielsweise von Pilzen besiedelt sein, obwohl für unser Auge nichts erkennbar ist. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wurde den Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe ein großer Stellenwert beigemessen. Idealerweise werden Arbeitsverfahren so gestaltet, dass keine biologischen Arbeitsstoffe frei werden. Aber nicht immer lassen sich Belastungen völlig vermeiden. „Dann muss zum Beispiel dafür gesorgt werden, dass für eine bauliche Trennung gesorgt oder die Lüftungstechnik regelmäßig gewartet wird, um nur einige der Maßnahmen zu nennen“, sagt Experte Mayer.

Gute Lüftung und Info der Beschäftigten
Technische und bauliche Schutzmaßnahmen bieten in der Regel den höchsten Wirkungsgrad. Dazu zählen beispielsweise geeignete Lüftungstechnik, insbesondere an ständigen Arbeitsplätzen wie in Sortierkabinen oder auch in Fahrerkabinen von Radladern, Baggern oder Gabelstaplern. Aber auch organisatorisch kann wirkungsvoll Gefährdungen entgegen gewirkt werden. Große Bedeutung kommt dabei der Information und Aufklärung der Beschäftigten bei, denn nur wenn die Beschäftigten wissen, worauf es ankommt, lässt sich ein wirkungsvoller Schutz erreichen.

Ausführlich beschreibt das Handbuch, worauf es beim Festlegen der Schutzmaßnahmen ankommt. Es wird differenziert auf branchenspezifische Problemfälle eingegangen, beispielsweise auf den Ausfall von Maschinen, störende Stoffe im Abfall, Rutsch- und Sturzunfälle oder den sicheren Umgang mit Abrollcontainern. Ein eigenes Kapitel ist der persönlichen Schutzausrüstung gewidmet. Zum systematischen Durcharbeiten der Problemfelder finden sich im Anhang praktische Checklisten mit wichtigen Hinweisen zur Gefährdungsbeurteilung.

Das Unternehmer-Handbuch „Entsorgungswirtschaft“ (HB 53) hat 128 Seiten und kann im Medienshop der BGHW kostenlos heruntergeladen werden.

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