Der Beginn des letzten Jahres stand unter dem Anschub von BÄK und EU freundlich hoffend im Zeichen der beabsichtigten Weiter-Qualifizierung des Assistenzpersonals des Arbeitsmediziners und der weiteren Delegierung von Arbeiten im Berufsfeld.
Jetziges Ergebnis: Stille im Wald und wie befürchtet: Vermehrtes Auftauchen von Einzelregelungsbildungsgesellschaften autonomer Bildungsgeber der verschiedensten Gattungen. Die einen trompeten 30 Jahre nach uns in die Öffentlichkeit, wie wichtig doch die Qualifizierung des Personals sei und qualifizieren und ermächtigen ihre Referenten und die anderer Organisationen gleich mit; die anderen aus dem gleichen Lager wollen die Wochenausbildung gleich auf 1,5 Tage verkürzen. Das ist zwar marktgerecht rationell, verkürzt aber die eigene und die Rationalität aller anderen Beteiligten. Wir bleiben dabei lieber bei der Praxis, denn die Berufsausbildung ist per lege bei uns nun mal verpflichtende Sache des Staates und nicht der von Einzelversicherungen, die dann dabei auch noch ihren jeweiligen eigenen Standard unterlaufen.
Und ganz Ortsfremde im Arbeitsfeld der Arbeitsmedizin versuchen zum Zwecke der Verleihung von kundigem Ersatzpersonal, als Aushilfe für den Notstand, gleich alle und alles im Online-Verfahren auszubilden. Wie uns Betroffene mitteilen, sind diese Bemühungen im Ergebnis allerdings Eintagsfliegen und werden zurzeit kaum angenommen bzw. umgesetzt.
Kurz und nicht gut: Es zeichnen sich Markt-Tendenzen ab, die der VAF im Gespräch mit dem VDBW bereits vor einiger Zeit befürchtend angedeutet hatte, nach dem Motto: Jeder züchtet sich sein eigenes Fachpersonal heran. Man wetteifert im Stillen, wer welches Personal, wie am besten (preiswertesten) aus-, weiter- und fortbildet.
Seit der Wiedervereinigung hat es von Selbsternannten immer mal wieder Verkürzungsabsichten hinsichtlich der Qualität gegeben; sie sind nicht eingetreten, weil Wissende, Betroffene, Referenten und zuständige Stellen dies bis jetzt nicht haben mittragen können und weil funktionale Analphabeten von keiner öffentlichen Stelle gewünscht werden.
Arbeitsmedizin findet nicht in Arztpraxen statt, wo Kodier-Ratgeber und GOÄ-Probleme zu Hause sind; sie findet originär an Arbeitsplätzen statt. Legale, der Sache aber nicht mehr gerecht werdende Regelungen verlieren ihre Legitimität. Da helfen weder mehr oder weniger sinnvolle Prüfungen noch andere Erziehungsmaßnahmen bei Erwachsenen.
Damit also auch hier nicht mitten im Fahren der Bollerwagen zum PKW erklärt wird, hoffen wir auf die Einsicht der Zuständigen, einen gemeinsamen Nenner für alle zu finden; andernfalls werden ihnen die erhofften guten und tüchtigen Mitarbeiter entgleiten. Den Betroffenen selbst aber sei das Mitmachen empfohlen; keiner Partei anzugehören, aber von ihnen alle Lösungen zu erwarten, ist ein Widerspruch in sich.
Fragen Sie also niemals den Frisör, ob Sie einen Haarschnitt brauchen, fragen Sie sich selbst. In diesem Sinne hoffen wir auf ein weiteres gutes Gelingen.
H. Schwertner