Zu den Tätigkeiten, bei denen arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend ist, gehören alle Tätigkeiten unter Wasser, bei denen der oder die Beschäftigte über ein Tauchgerät mit Atemgas versorgt wird (Taucherarbeiten) (nach ArbmedVV) und alle Tätigkeiten in Druckluft mit einem Überdruck von mehr als 0,1 bar (nach DruckluftV).
In Artikel 2 der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Stand: Beschluss des Bundeskabinetts am 24. April 2013) wird u. a. auch eine Änderung der Druckluftverordnung vorgenommen. Der § 10 Ärztliche Untersuchung lautet nun wie folgt:
§ 10 Ärztliche Untersuchung
(1) Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer in Druckluft nur beschäftigen, wenn der Arbeitnehmer
1. vor der ersten Beschäftigung,
2. vor Ablauf von einem Jahr seit der letzten Untersuchung
von einem nach § 13 ermächtigten Arzt oder einer nach § 13 ermächtigten Ärztin untersucht worden ist und eine von diesem Arzt oder dieser Ärztin ausgestellte Bescheinigung darüber vorliegt, dass keine gesundheitliche Bedenken gegen die Beschäftigung oder Weiterbeschäftigung bestehen.
(2) Die ärztliche Untersuchung muss vorgenommen worden sein
1. innerhalb von 12 Wochen vor Beginn der Beschäftigung und
2. innerhalb von sechs Wochen vor Ablauf der Nachuntersuchungsfrist nach Absatz 1 Nummer 2.
Der § 13 der Druckluftverordnung wurde nicht verändert und lautet wie folgt:
§ 13 Ermächtigte Ärzte
Ärzte, die nach dieser Verordnung tätig werden, müssen die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde sowie Fachkenntnisse bezüglich der Arbeiten in Druckluft besitzen und von der zuständigen Behörde ermächtigt sein.
Belastungen durch erhöhten Umgebungsdruck bzw. die Tätigkeit unter Wasser wirken in vielfältiger Weise auf den menschlichen Organismus, der für diese Bedingungen eigentlich nicht konstruiert ist. Zur Vermittlung der verlangten Fachkenntnisse werden Kurse z. B.von der DGUV in Dresden (IAG) und der Universität Düsseldorf angeboten. In Düsseldorf steht auch ein spezieller Kurs zur Auffrischung und Aktualisierung der tauch- und überdruckmedizinischen Kenntnisse im Kalender (30.-31.8.2013). Dieser Kurs wird ebenfalls von der Fachgesellschaft (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin, GTÜM) als Refresherkurs mit 16 Fortbildungspunkten anerkannt.
Die nächsten Grundkurse finden in Dresden (24.7.-27.7., giso.schmeisser@dguv.de) oder in Düsseldorf (29.11.-1.12., Thomas.Muth@uni-duesseldorf.de bzw. siegmann@uni-duesseldorf.de) statt.