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DGUV Vorschrift 2

Am 1. Januar 2011 ändern sich die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben. Dann tritt die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) in Kraft und löst die BGV A2/GUV-V A2 und die GUV-V A 6/7 ab. Damit gibt es erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Das ASiG wird damit in allen Betrieben und Bildungseinrichtungen in Deutschland einheitlich konkretisiert. Für die Regelbetreuung aller Betriebsgrößen gilt das neue Konzept ab Januar 2011. Die bei den Berufsgenossenschaften bereits eingeführte alternative Kleinbetriebsbetreuung gilt zwei Jahre später ab dem 1. Januar 2013 auch bei den Unfallkassen. Im Mittelpunkt der Reform steht das neue Konzept der Regelbetreuung von Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten. Die DGUV Vorschrift 2 eines jeden Unfallversicherungsträgers befindet sich derzeit im Vorgenehmigungsverfahren.

www.dguv.de

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