Ein systematischer Arbeitsschutz verringert nicht nur das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Er gibt dem Unternehmer auch mehr Rechtssicherheit. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Zwar greift bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten grundsätzlich die Haftungsablösung der gesetzlichen Unfallversicherung, die für den Schaden aufkommt. Diese hat aber das Recht, Regressforderungen zu stellen, wenn Unfallverhütungsvorschriften grob missachtet wurden oder grobe Fahrlässigkeit den Unfall verursacht hat. Arbeitsschutzmanagementsysteme (AMS) helfen anhand eines nationalen Leitfadens dabei, einen systematisch organisierten Arbeitsschutz aufzubauen.
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