Die Träger der Deutschen Rentenversicherung bieten seit März 2015 bundesweit den Firmenservice an, eine neues kostenfreies Beratungsangebot für Betriebe und Unternehmen. Das Angebot richtet sich an Arbeitgeber, Werks- und Betriebsärzte, Personal- und Betriebsräte und Schwerbehindertenvertreter.
Rahmenbedingungen
Jedes Jahr scheiden zahlreiche Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft aus dem Erwerbsleben aus. Damit gehen den Betrieben wertvolle Fachkompetenzen und die Erfahrungen langjähriger Beschäftigter verloren. Aufgrund des demografischen Wandels wird es für die Betriebe in Deutschland zunehmend schwieriger, diese Arbeitsplätze mit qualifizierten Fachleuten neu zu besetzen. Mit zunehmender Alterung der Belegschaften steigt außerdem der Bedarf an unterstützenden Leistungen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, wie etwa medizinischer Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Sozialversicherungsträger bieten mittlerweile eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen an, die Versicherte und Arbeitgeber in dieser Situation unterstützen können.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist es jedoch schwierig, aus diesem Leistungsangebot das Passende für den jeweiligen Betrieb und für den jeweiligen Arbeitnehmer herauszufinden. Hier soll eine kompetente und umfassende Beratung ansetzen, wie sie der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung anbietet.
Beratungsangebot
Neben der klassischen Beratung zu Rente und Altersvorsorge sowie Beitragseinzug steht das Thema Gesunde Mitarbeiter im Mittelpunkt des Firmenservices. Dieses Thema umfasst alle Leistungsangebote mit Bezug zur Rehabilitation. Hierzu zählen die medizinische Rehabilitation, die medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Um ihren gesetzlichen Auftrag zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten zu erfüllen, hat die Rentenversicherung die Inhalte ihres Beratungsangebots um Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), zum Aufbau eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und zur Prävention erweitert.
Ziel ist das frühzeitige Erkennen von Präventions- oder Rehabilitationsbedarfen, eine frühzeitige Inanspruchnahme notwendiger Leistungen der Träger und damit die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter des betroffenen Betriebes.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Der Gesetzgeber hat alle Arbeitgeber verpflichtet, frühzeitig Anstrengungen zu unternehmen, um chronische Erkrankungen seiner Beschäftigten zu verhindern und Konflikten am Arbeitsplatz vorzubeugen. Betriebe und Unternehmen sollen daher bei einer längeren oder wiederholten Arbeitsunfähigkeit ihrer Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen, um damit einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen vorzubeugen.
Viele Betriebe sind sich unsicher, wie dieses Verfahren umgesetzt werden kann. Daher bietet der Firmenservice der Rentenversicherung allgemeine Informationen zur Einführung und Umsetzung des BEM an. Er informiert hierbei zum Beispiel über gesetzliche Rahmenbedingungen, Ziele, Abläufe und Hintergründe des BEM. Bei Bedarf werden auch einzelne BEM Verfahren begleitet.
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Zum Thema BGM werden Informationen über betriebliche Gesundheitsmaßnahmen, Präventionsleistungen der Rentenversicherung sowie Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung der Krankenkassen oder der Berufsgenossenschaften gegeben. Beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement nimmt der Firmenservice der Rentenversicherung eine Lotsen- und Wegweiserfunktion im gegliederten System der Sozialversicherung wahr. Schon die gezielte Information oder die schnelle Herstellung eines entsprechenden Kontaktes können für die Firma eine große Hilfe sein.
Prävention
Die Deutsche Rentenversicherung erbringt Präventionsleistungen für Beschäftigte, die erste gesundheitliche Funktionseinschränkungen haben, aufgrund von
· besonderen beruflichen Belastungen oder Gefährdungen,
· besonderen psychsozialen Faktoren oder
· erkennbaren persönlichen Risikofaktoren.
Damit soll verhaltens- oder lebensstilbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen entgegengewirkt werden.
Die Präventionsleistungen gliedern sich grundsätzlich in drei Abschnitte.
· Die mehrtägige Initialphase beginnt in der Regel mit einer medizinischen Eingangsuntersuchung, in der die persönlichen gesundheitlichen Risiken festgestellt und die individuellen Präventionsziele besprochen werden. In den nachfolgenden Schulungen lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Gruppe, wie sie ihren Berufsalltag durch gesunde Ernährung, Bewegung und regelmäßige Entspannungsübungen in Zukunft besser bewältigen können.
· Die nachfolgende Trainingsphase erfolgt berufsbegleitend. An ein bis zwei Terminen in der Woche werden in der Gruppe über einen Zeitraum von drei Monaten die neu erlernten Strategien erprobt und vertieft.
· Nach einer hieran anschließenden Eigeninitiativphase treffen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gruppe noch einmal zu einem Refreshertag zusammen, um Bilanz zu ziehen und evt. aufgetretene Probleme zu besprechen.
Der Zugang zu Präventionsleistungen der Rentenversicherung erfolgt überwiegend über hierfür zugelassene betriebs- oder wohnortnahe Rehabilitationseinrichtungen.
Haben Beschäftigte mit Gesundheitseinschränkungen Interesse an einer Präventionsleistung, sollte der Arbeitgeber, z. B. über seinen Betriebs- und Werksarzt Kontakt mit einer von der Rentenversicherung für Prävention zugelassenen Rehabilitationseinrichtung aufnehmen. Der Firmenservice der Rentenversicherung kann bei der Kontaktaufnahme unterstützen.
Zusammenarbeit mit den Betriebs- und Werksärzten
Das Thema Gesunde Mitarbeiter wollen wir gemeinsam mit dem Betrieb, Betriebs- und Werksärzten und den Versicherten gestalten und durchführen.
Gerade Betriebsärztinnen und Betriebsärzte kennen die Arbeitsplätze, deren Bedingungen, Besonderheiten und Gefährdungen und die individuelle Gesundheitsproblematik der bzw. des Versicherten. Insofern können sie wesentlich zur Früherkennung von Teilhabebedarf und zur Einleitung und Durchführung von Rehabilitationsleistungen beitragen.
Zur Optimierung der Einbindung der Betriebs- und Werksärzte in den Rehabilitationsprozess hat die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Vereinbarung mit dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. geschlossen. Wird durch den Betriebs- bzw. Werksarzt der Antrag eines betroffenen Arbeitnehmers unterstützt, kann der ausgefüllte und unterschriebene Antrag direkt per Fax (Nummer: 030 865 60241) an die Deutsche Rentenversicherung Bund übersandt werden. Um die Anträge sofort identifizieren zu können, sollten sie auf der ersten Seite mit dem Zusatz Empfehlung durch den Betriebs-/Werksarzt gekennzeichnet sein. Die übersandten Anträge werden direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet. Für Ihre Rückfragen steht die Rufnummer 030 865 60599 zur Verfügung.
Kontakt
Mit dem gemeinsamen Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung haben Unternehmen und Betriebe bundesweit die Möglichkeit, sich bei Fragen zu den Themen der gesetzlichen Rentenversicherung an eine zentrale Stelle zu wenden und eine Beratung aus einer Hand zu erhalten. Arbeitgeber sollen über das Leistungsspektrum der Rentenversicherung, sowie die Instrumente zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit in einem gegliederten Sozialversicherungssytem informiert werden. Die kostenlose Beratung erfolgt per Telefon oder durch einen direkten Kontakt vor Ort.
Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung
Telefon: 0800 1000 453
Montag-Freitag von 09:00-5:00 Uhr
E-Mail: firmenservice@deutsche- rentenversicherung.de
Weitere Informationen finden sie unter:
www.deutsche-rentenversicherung.de/firmenservice