Friseursalons können die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung für ihre Beschäftigten jetzt ganz einfach und ohne großen Schreibaufwand erledigen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat dazu eine Web-App entwickelt, die sich per Smartphone und PC nutzen lässt.
Was sie bietet
Einfach und verständlich führt das neue digitale Angebot durch die verschiedenen Schritte der Gefährdungsbeurteilung. Mithilfe übersichtlicher Menüs klicken sich die Saloninhaberinnen und -inhaber durch die Tätigkeiten und Gefährdungen, die in ihrem Betrieb auftreten und erhalten Vorschläge für geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten. Dahinter stehen Erfahrungswerte der BGW ergänzt um individuelle Auswahlmöglichkeiten und Einträge der Salons, die die Anwendung nutzen. Die erstellte Gefährdungsbeurteilung wird am Ende als PDF zugeschickt. Steht die nächste Aktualisierung an, kann auf die vorhandene Beurteilung zurückgegriffen werden. Termine für die ausgewählten Maßnahmen lassen sich als Übersicht per E-Mail versenden. Weiter bietet die Anwendung Links zu Hintergrundinformationen der BGW und Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen.
Wo man sie bekommt und wie sie läuft
Wer sich auf www.bgw-online.de registriert hat, kann die webbasierte App direkt unter www.bgw-online.de/friseurapp nutzen. Die Anwendung braucht nicht auf den eigenen Geräten installiert zu werden. Datenschutz und Datensicherheit sind gewährleistet.
Zwischen der mobilen und der Desktop-Version kann jederzeit gewechselt werden. Außerdem lassen sich mehrere Gefährdungsbeurteilungen parallel erstellen, zum Beispiel für Filialen oder bei getrennter Bearbeitung einzelner Arbeitsbereiche im Salon. Das Zwischenspeichern aller Daten ist jederzeit möglich.
Was sie bringt
Wer die Anwendung umfassend nutzt, kommt der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach und profitiert dabei von komfortablen Bedienungshilfen. Sie eignet sich auch für Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich für die alternative bedarfsorientierte Betreuung entschieden haben und die Gefährdungsbeurteilung in der Regel ohne Unterstützung durch externe Arbeitsschutzfachleute vornehmen.