Ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) ist ein eigenständiges Managementsystem oder Teil eines integrierten Managementsystems, welches den Arbeitsschutz systematisch in Unternehmensprozesse und Abläufe integriert, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit nachhaltig zu verbessern.
1 Einleitung
Die Unfallversicherungsträger (UVT) unterstützen in vielfältiger Art und Weise Unternehmen bei der Einführung eines AMS. So können Betriebe eine freiwillige Begutachtung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger in Anspruch nehmen. Darauf haben sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen und die Sozialpartner im Nationalen Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme (NLF) geeignet. Um Betrieben die Einführung eines AMS im Unternehmen zu erleichtern, bieten die UVT zudem verschiedene Leistungen bzw. Hilfestellungen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung des AMS an. So können Betriebe eine Grundberatung über Vorteile und Ablauf der Einführung sowie eine projektbegleitende Beratung zum Aufbau eines AMS, welche auf dem Nationalen Leitfaden für AMS beruht, in Anspruch nehmen. Darüber hinaus haben die UVT eine Reihe an speziell auf die jeweilige Branche zugeschnittene Umsetzungshilfen zum Aufbau eines AMS erstellt wie Check und Fragelisten zur Bestandsaufnahme. Auch Schulungen zum Thema AMS für Unternehmer, Führungskräfte und andere Akteure im Arbeitsschutz werden von den UVTn angeboten. Im Rahmen eines Projekts des Fachausschusses Organisation des Arbeitsschutzes (FA ORG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde erstmals untersucht, wie wirksam Arbeitsschutzmanagementsysteme sind sowie ob und in welcher Art sie zu einer messbaren Verbesserung der Arbeitsschutzleistung im Betrieb (Schutz der Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und Belastungen) führen. Hierfür wurde das Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der DGUV in Dresden, Bereich Evaluation und Betriebliches Gesundheitsmanagement, mit einem Evaluationsprojekt beauftragt.
2 Methodisches Vorgehen
Zur Evaluation wurden zwei verschiedene Fragebögen entwickelt. Einer richtet sich an die Unternehmensleitung. Der andere an die Sicherheitsbeauftragten des Betriebes, die stellvertretend für die Mitarbeiter befragt wurden. Neben einigen allgemeinen Fragen zum Unternehmen lag der Fokus der Befragung in der Erfassung von Veränderungen bzw. Auswirkungen infolge der Einführung des AMS im Betrieb sowie auf der Bewertung der einzelnen Unterstützungsangebote der UVT. Die Unternehmer wurden darüber hinaus zu den Gründen für die Einführung befragt. Die Befragung der Unternehmen startete Mitte Februar 2011 und erstreckte sich über einen Zeitraum von 4 Monaten. Aus der Grundgesamtheit der durch die UVT begutachteten Unternehmen wurde eine repräsentative Stichprobe gezogen. Die Verteilung der begutachteten Unternehmen auf die UVT findet sich in der Stichprobe wieder. Die Erhebung wurde einmalig nach Einführung des AMS durchgeführt. Die Fragebögen wurden nach telefonischer Ankündigung auf dem Postweg vom jeweils zuständigen UVT an die Unternehmen versendet.
3.1 Allgemeine Angaben
Insgesamt haben 378 Unternehmer und 606 Mitarbeiter (Sicherheitsbeauftrage) aus unterschiedlichen Branchen an der Befragung teilgenommen. Etwa je ein Viertel der befragten Unternehmer und Mitarbeiter gab an, dass ihr Unternehmen der Branche Gesundheitsdienst (27%) angehört. Rund ein Viertel der Unternehmer sowie 16% der Mitarbeiter gaben an, in der Baubranche tätig zu sein. 16% der Unternehmer und 11% der Mitarbeiter berichteten, aus den Branchen Steine und Erden zu stammen. Weiterhin wurden die Branchen Metall, Chemie, Elektro-Feinmechanik-Textil-Leder, Holz und Nahrungsmittel von je 5 bis 7% der Befragten genannt. Die Branchen Handel bis Verwaltung, Gas bis Fernwärme, der öffentliche Bereich und der Verkehr nehmen mit jeweils 0,3 bis 1% den geringsten Anteil ein (siehe Abbildung 1). Etwa je ein Drittel der Befragten (Unternehmer: 30%; Mitarbeiter: 32%) gehen ihrer Tätigkeit in einem mittelgroßen Betrieb mit 50 bis 249 Mitarbeiter nach. Ein Viertel der Mitarbeiter (24%) und ein Drittel der Unternehmer (36%) gaben an, in einem kleinen Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten zu arbeiten, ein Viertel der Mitarbeiter (24%) und 14% der Unternehmer berichteten, in einem Großbetrieb mit 250 bis 1000 Angestellten tätig zu sein. 16% Prozent der befragten Unternehmer gaben an, einen Kleinstbetrieb mit weniger als 10 Mitarbeitern zu führen. Von den befragten Mitarbeitern berichteten 7 bis 8%, dass sie in einem solchen Betrieb tätig sind. Den geringsten Anteil bildeten sowohl bei den Mitarbeitern (7 bis 8%) als auch bei den Unternehmern (3%) Personen, die in sehr großen Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten tätig sind (siehe Abbildung 2). Zwei Drittel der Unternehmer berichteten, neben dem AMS ein weiteres Managementsystem im Betrieb integriert zu haben. Mehr als die Hälfte der Unternehmer gaben an, dass es sich dabei um ein Qualitätsmanagementsystem handelt (57%). Umweltmanagementsysteme sind mit rund 14% eher selten im Betrieb integriert.
3.2 Gründe für die Einführung eines AMS im Unternehmen
Aus der Befragung der Unternehmer geht hervor, dass die Optimierung der Arbeitsschutzprozesse, die Erhöhung der Rechtssicherheit für den Betrieb, die Erhöhung der Arbeitsschutzkompetenz der Führungskräfte sowie die Vertrauenszunahme bei Kunden und Partnern ausschlaggebende Gründe für die Einführung eines AMS gewesen sind. Auf einer Skala von 1 (überhaupt nicht ausschlaggebend) bis 6 (sehr stark ausschlaggebend) bewerteten die Unternehmer diese Überlegungen im Mittel zwischen MW = 4.8 und 5.2. Die Verbesserung der Marktposition des Betriebes sowie Druck von außen durch Kunden, Partner oder Konzerne wird insgesamt als weniger ausschlaggebend beschrieben. Die relativ hohe Standardabweichung deutet jedoch darauf hin, dass die Einschätzung der Unternehmer hier auseinander geht. Als weitere Gründe für die Einführung des AMS nannten die Unternehmer die wahrgenommene Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern. Darüber hinaus habe die Unterstützung durch den zuständigen UVT eine ausschlaggebende Rolle gespielt (siehe Abbildung 3).
3.3 Bewertung des Ablaufs der Einführung des AMS im Unternehmen
Die Einführung eines AMS im Unternehmen, d. h. vom Entschluss zur Einführung bis zur Erteilung des Zertifikats, ist ein Prozess, welcher ca. 1 bis 2 Jahre dauert. Die Unternehmer bewerteten den Ablauf der Einführung insgesamt sehr positiv. Auf einer Skala von 1 (nein, gar nicht) bis 6 (ja, absolut) gaben sie an, dass die Ziele des AMS klar waren (MW = 5.2), die Mindestanforderungen zum Erhalt des Zertifikats transparent gewesen sind (MW = 5.0), die bei der Begutachtung festgestellten Hinweise hilfreich waren (MW = 5.1) und der zeitliche Aufwand gerechtfertigt gewesen ist (MW = 4.9). Auch mit der Durchführung der Begutachtung insgesamt sind die Unternehmer nach ihren Angaben nahezu absolut zufrieden (MW = 5.4) (siehe Abbildung 4). Als schwierig bei der Einführung des AMS nannten jeweils 8% der Unternehmer den hohen Zeitaufwand für Lehrgänge und zusätzliche Arbeitszeit sowie fehlendes Verständnis und Motivation auf Seiten der Mitarbeiter. Auch die umfangreiche Dokumentation bzw. Bürokratie sowie die Umsetzung des AMS in der Praxis wurde von einigen Befragten als schwierig empfunden. Als Erleichterung wurde von den Befragten die Inanspruchnahme von Beratungs- und Betreuungsangeboten des zuständigen Unfallversicherungsträgers aufgeführt.
3.4 Bewertungen der Hilfestellung bei der Einführung
Die von den Unfallversicherungsträgern angebotenen Hilfestellungen und Leistungen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung eines AMS wurden insgesamt von mehr als 80% der befragten Unternehmer in Anspruch genommen und übereinstimmend als sehr hilfreich für die Einführung des AMS bewertet. Zwei Drittel der Befragten gaben an, eine Beratung des zuständigen UVT in Anspruch genommen zu haben und diese als sehr (60%) bzw. ziemlich hilfreich (32%) empfunden zu haben.
3.5 Auswirkungen im Betrieb
Um die Auswirkungen des AMS im Betrieb zu erfassen, wurden Unternehmer und Mitarbeiter gebeten, verschiedene Aspekte im Betrieb vor und nach der Einführung des AMS, d.h. rückblickend auf die Zeit vor ihrem Entschluss zur Einführung des AMS und nach Erteilung des Zertifikats, auf einer sechsstufigen Skala (6 = sehr positiv bis 1 = sehr negativ) zu bewerten. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass die Integration eines AMS im Unternehmen sowohl aus Sicht der Unternehmensleitung als auch aus Sicht der Mitarbeiter zu einer deutlichen Verbesserung der Arbeitsschutzleistung des Unternehmens führte.
3.5.1 Organisation des Arbeitsschutzes
Die Organisation des Arbeitsschutzes wird hinsichtlich der Strukturen, Verantwortlichkeiten und Prozesse von den Unternehmern nach der Einführung des AMS ziemlich positiv und um 1.5 bis 1.9 Skalenpunkte besser bewertet als zuvor, die Einschätzung der Sicherheitsbeauftragten verbesserte sich um 1.0 bis 1.8 Skalenpunkte. Der größte Verbesserung in der VorherNachher-Bewertung zeigte sich in der Abgrenzung und Festlegung der Verantwortungsbereiche im Betrieb bezogen auf den Arbeitsschutz, in der Dokumentation der Prozesse und Abläufe hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit und Systematik sowie bei der Bewertung der Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen (siehe Abbildung 5).
3.5.2 Arbeitsschutzbewusstsein und betriebliche Gesundheitsförderung
Das Arbeitsschutzbewusstsein und die Arbeitsschutzkompetenz des Betriebes sowie die betriebliche Gesundheitsförderung sind mit der Einführung des AMS aus Sicht der Unternehmer und Mitarbeiter ebenfalls signifikant angestiegen. Während das Arbeitsschutzbewusstsein und die Arbeitsschutzkompetenz des Unternehmens vor der Einführung des AMS mit einem Wert von MW = 3.9 (Unternehmer) bzw. MW = 3.7 (Mitarbeiter) im mittleren Bereich bewertet wurden, fällt die Einschätzung nach Einführung des AMS mit einem Wert von MW = 5.2 (Unternehmer) bzw. MW = 5.0 (Mitarbeiter) deutlich positiver aus. Auch die betriebliche Gesundheitsförderung im Unternehmen wurde nach der Einführung des AMS um 1.0 (MW Unternehmer = 4.8) bzw. 0.9 (MW Mitarbeiter= 5.3) Skalenpunkte besser bewertet als zuvor (siehe Abbildung 6).
3.5.3 Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeitsbedingungen, Rechtssicherheit
Die Prüfung der Geräte, Maschinen und Anlagen, das Vorgehen bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln oder Dienstleistungen sowie die Arbeitsbedingungen im Betrieb wurden nach der Einführung des AMS sowohl von den Mitarbeitern als auch von den Unternehmern deutlich besser eingestuft als zuvor (siehe Abbildung 7). Während die Rechtsicherheit für den Betrieb und seine Führungskräfte von den Unternehmern vor Einführung des AMS im mittleren Bereich eingestuft wurde (MW = 3.7), fällt die Bewertung mit einem integrierten AMS um 1.5 Skalenpunkte besser aus (MW = 5.2).
3.5.4 Arbeitsunfälle und Erkrankungen
Auch auf wirtschaftliche Aspekte hat das AMS nach Einschätzung der Unternehmer einen positiven Effekt. So schätzen die Unternehmer die Anzahl der Arbeitsunfälle und Unterbrechungen sowie den Krankenstand seit der Einführung signifikant geringer ein als zuvor. Einen deutlichen Rückgang hat es nach Einschätzung der Unternehmer hinsichtlich des Krankenstandes gegeben, der vor der Einführung des AMS mit einem Wert von MW = 2.7 und nach Einführung des AMS mit einem Wert von MW = 1.4 als sehr niedrig eingestuft wurde.
3.5.5 Arbeitsschutzkompetenz der Führungskräfte
Nach der Einführung des AMS schätzen Unternehmer und Mitarbeiter die Arbeitsschutzkompetenz der Führungskräfte übereinstimmend positiv und um 0.7 bis 1.1 Skalenpunkte höher ein als zuvor. So geben die Befragten an, dass die Führungskräfte nach der Einführung des AMS häufiger im Arbeitsschutz mit gutem Beispiel vorangehen, im Falle von erkannten Sicherheitsmängeln schneller Maßnahmen ergreifen, die Mitarbeiter zu Verbesserungsvorschlägen im Arbeitsschutz ermuntern und regelmäßiger kontrollieren, ob die Sicherheitsvorschriften von den Beschäftigten eingehalten werden (siehe Abbildung 8). Darüber hinaus hat die Regelmäßigkeit, mit der Führungskräfte ihre Mitarbeiter über notwendige Maßnahmen, Anforderungen und den Stand des Arbeitsschutzes informieren, aus Sicht der Unternehmer deutlich zugenommen (MW vorher = 4.0; MW nachher = 5.1). Auch die Mitarbeiter bewerteten die Regelmäßigkeit, mit der Unterweisungen und Weiterbildungen stattfinden, nach der Einführung des AMS deutlich besser als zuvor (MW vorher = 4.2; MW nachher = 5.0). Darüber hinaus bewerteten die Mitarbeiter auch die Relevanz der Inhalte der Unterweisungen für die Arbeit nach der Einführung des AMS besser als zuvor (MW vorher = 4.2; MW nachher = 5.4).
3.5.6 Verhalten der Mitarbeiter
Das Verhalten der Beschäftigten am Arbeitsplatz ist aus Sicht der Unternehmer und Mitarbeiter seit der Einführung des AMS sicherer geworden. So gaben die Befragten an, dass sich die Beschäftigten seither stärker an Sicherheitsregeln halten als zuvor. Auch die Anzahl der eingereichten Verbesserungsvorschläge im Arbeitsschutz sowie die Teilnahme der Mitarbeiter an Schulungen und Weiterbildungen ist nach Einschätzung der Unternehmer um jeweils nahezu einen Skalenpunkt gestiegen. Aus Mitarbeiterperspektive hat sich zudem das Betriebsklima um 0.7 Skalenpunkte auf einen Mittelwert von MW = 4.9 verbessert.
3.5.7 Beziehung zu Kunden und Dritten
Die Einführung des AMS hat aus Sicht der Unternehmer zu einer leichten Verbesserung des Unternehmensimages geführt. Während das Image des Unternehmens vor Einführung des AMS im Mittel mit MW = 4.2 bewertet wurde, fällt die Bewertung nach Einführung des AMS mit einem Mittelwert von MW = 4.8 etwas besser aus.
3.5.8 Dokumentationsaufwand
Der Dokumentationsaufwand hat sowohl aus Sicht der Unternehmer als auch aus Sicht der Mitarbeiter zugenommen. Während der Aufwand vor der Einführung des AMS mit einem Mittelwert von MW = 3.0 (Unternehmer) bzw. MW = 3.3 (Mitarbeiter) eher niedrig eingeschätzt wird, fällt die Einstufung des Dokumentationsaufwandes nach Einführung des AMS mit einem Mittelwert von MW = 4.5 (Unternehmer und Mitarbeiter) eher hoch aus.
4 Fazit
Ziel eines AMS ist die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsschutzleistung und die Integration von Sicherheit und Gesundheit in die Organisationsabläufe eines Unternehmens. Dies soll in einer Art und Weise geschehen, die gleichzeitig einen Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gewährleistet. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass die Integration eines AMS im Unternehmen sowohl aus Sicht der Unternehmensleitung als auch aus Sicht der Sicherheitsbeauftragten zu einer deutlichen Verbesserung der Arbeitsschutzleistung des Unternehmens führte. So gaben Unternehmer und Mitarbeiter übereinstimmend an, dass sich die Organisation des Arbeitsschutzes hinsichtlich der Strukturen, Verantwortlichkeiten und Prozesse nach der Einführung des AMS deutlich verbessert hat. Das Arbeitsschutzbewusstsein und die Arbeitsschutzkompetenz des Betriebes sind mit der Einführung des AMS aus Sicht der Unternehmer und Mitarbeiter ebenfalls signifikant angestiegen. Darüber hinaus schätzten Unternehmer und Mitarbeiter die Arbeitsschutzkompetenz der Führungskräfte nach Einführung des AMS übereinstimmend höher ein als zuvor. Die Mitarbeiter gaben an, seit der Einführung des AMS deutlich stärker in Prozesse des Arbeitsschutzes einbezogen zu werden als zuvor. Weiterhin hat die Einführung eines AMS aus Sicht der Unternehmer zu einer deutlichen Erhöhung der Rechtssicherheit des Unternehmens geführt. Auch auf wirtschaftliche Aspekte hat das AMS nach Einschätzung der Unternehmer einen positiven Effekt. So schätzen die Unternehmer die Anzahl der Arbeitsunfälle und Unterbrechungen sowie den Krankenstand seit der Einführung signifikant geringer ein als zuvor. Mehr als 80% der Unternehmer und Mitarbeiter bewerteten die Integration von Arbeitsschutzmanagementsystemen im Unternehmen zwischen sehr gut und gut (siehe Abbildung 9). Die vielfältigen Hilfestellungen der UVT wurden vom Großteil der Unternehmer in Anspruch genommen und als große Unterstützung und Erleichterung bei der Einführung des AMS beschrieben. Anmerkung: Die Verfasser danken an dieser Stelle den Mitarbeitern des Themenfeldes 4 des FA ORG für die Mitarbeit im Projekt.
· Die Erhöhung der Rechtssicherheit für den Betrieb und seine Führungskräfte
· Die Optimierung der Organisation, der Prozessabläufe und Arbeitsbedingungen des Arbeitsschutzes
· Die Erhöhung der Arbeitsschutzkompetenz der Führungskräfte
· Die Erhöhung der Arbeitszufriedenheit, Motivation, Verfügbarkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter
· Die Förderung der Bereitschaft, sich an Arbeitsschutzvorschriften zu halten und sich aktiv an einer systematischen Durchführung des Arbeitsschutzes zu beteiligen
· Die Minimierung der Kosten und Fehlzeiten durch Betriebsstörungen, arbeitsbedingte Erkrankungen, Gesundheitsgefahren und Arbeitsunfällen
· Die Steigerung des Unternehmensimages und die Vertrauenszunahme bei Kunden und Partnern