Die Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz beruht bislang auf zwei Säulen: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa). Auf der betriebsärztlichen Seite besteht eine deutliche Betreuungslücke, die sich aufgrund des Mangels an Arbeitsmedizinern eher noch......