Das Arbeitszeitgesetz, genauer der § 17 Absatz 4 ArbZG, berechtigt die Arbeitsschutzbehörde, vom Arbeitgeber die erforderlichen Auskünfte zu verlangen, insbesondere die Vorlage von Arbeitszeitnachweisen und Tarifverträgen oder Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Das......