Von der BAuA wurde die Begründung für eine Überarbeitung der TRGS 505 „Blei“ veröffentlicht (https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/pdf/903/903-blei.pdf).
Demnach soll der künftige BGW 150 µg/l betragen. Er soll mit der Bekanntmachung der TRGS 505 in die TRGS 903 übernommen werden. Maßgeblich für die Absenkung waren neurotoxische Effekte. Die Wirkungen von Blei auf Frauen im gebärfähigen Alter und auf Schwangere waren nicht Gegenstand der Prüfung. Die Autoren der Begründung nehmen an, dass der abgeleitete Blutbleiwert auch ausreichend vor zytogenetischen Effekten schützt.
Gemäß dem AGS-Arbeitsprogramm (https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AGS/pdf/AGS-Arbeitspro
gramm.pdf) könnte die Novellierung in diesem Jahr erfolgen.
Autor:
Fließtext std