Hintergrund der Bedarfsänderung
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wurde 1973 für eine fachliche Unterstützung der Unternehmen im Arbeitsschutz geschaffen. Die gemäß ASiG zu bestellenden Fachdisziplinen haben zusammengefasst die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einschließlich deren menschengerechter Gestaltung zu unterstützen. Die konkreten Inhalte und die Erforderlichkeit der Unterstützung ergeben sich aus dem Bedarf und den Bedürfnissen des Betriebes und der zu beratenden Person, dem Arbeitgeber. Die DGUV Vorschrift 2 führt diesen bedarfsorientierten Ansatz aus und legt die Gefährdungsbeurteilung -inkl. psychischer Fehlbelastungen und Beanspruchungen – zugrunde. Historisch betrachtet wurden Betriebsärzte/innen einerseits und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit technikorientierten Eingangsvoraussetzungen (Ingenieur, Techniker, Meister oder äquivalente Qualifikationen) andererseits als besonders geeignet benannt. Viele technisch bedingte Unfälle und technische Lösungen sowie das
oftmals erst anhand von Krankheiten, Unfallfolgen und Symptomatiken erkannte Gefährdungsgeschehen, z.B. bei Gefahrstoffen wie Silikose, zeigen auf, warum dies eine sinnvolle Entscheidung war. Beide Berufsgruppen blickten aus verschiedenen Disziplinen auf dieselben Gefährdungen. Die Mediziner/innen ergänzten die Gefährdungsbeurteilungen durch Vorsorgeuntersuchungen. Weitere Professionen wurden durch die Gesetzesformulierung jedoch weitgehend ausgeschlossen.
Nachdem über viele Jahre die Unfallzahlen und Krankheiten auch durch die erfolgreiche Beratung dieser und anderer Akteure im innerbetrieblichen Tätigkeitsbereich sanken, entwickelten sich jedoch Verschiebungen in den Gefährdungsprofilen. Heute sind Mobilitätsunfälle für mehr als die Hälfte der tödlichen Unfälle verantwortlich. In Form von Fußmobilität im Betrieb sind es fast 50% der meldepflichtigen Unfälle. Technische Ursachen sind nur für ca. 2% verantwortlich und eine nachträgliche Feststellung in Vorsorge- oder Behandlungsuntersuchungen stellt keinen ausreichenden Präventionsnutzen dar. Gleiches gilt für den Anstieg der Fehlzeiten durch psychische Fehlbelastungen. Stress (psychomentale Fehlbeanspruchung), Ablenkung und die Interaktionen aus Arbeit-Freizeit-Familie-Person gekoppelt mit organisationalen Variablen decken die meisten Ursachen ab. Diese Themen sind Kernkompetenzen von Arbeitspsychologen/innen und nicht der anderen Professionen. Das Gesundheitsgeschehen hängt stark von Arbeitszeitgestaltung und -verdichtung ab, was die Arbeitswissenschaften intensiv bearbeiten. Schließlich sind Allergien, Reaktionen auf Schadstoffe, Mikrostoffe, Umweltverschmutzung usw. sehr viel weiter in den Vordergrund gerückt als in den 70er Jahren. Hier sind die Kernkompetenzen der Arbeitshygieniker/innen unabdingbar.
Im modernen Arbeitsschutz sind in erster Linie kommunikative und motivationale Kompetenzen von Führungskräften und Mitarbeitenden wirksam. Dies sind gleichzeitig Kernkompetenzen von Pädagogen und Arbeitspsychologen/innen. Selbstredend ist jedoch eine 8-stündige Weiterbildung eines Betriebsmediziners nicht einem 5–7 jährigen Studium eines Fachpsychologen für Sicherheit und Gesundheit annähernd qualitativ gleichwertig, ebenso wenig wie umgekehrt. Jedoch fördert eine interdisziplinäre Weiterbildung das notwendige wechselseitige Verständnis im Arbeitsschutz. Derzeit ist ein bedarfsgerechter Arbeitsschutz nicht so wirksam wie er sein könnte, wenn weitere Professionen ihre Expertise einbringen könnten.
Daten aus einer Längsschnittstudie, an der über ca. 10 Jahre mehr als 2000 Sicherheitsfachkräfte und mehr als 500 Betriebsärzte, Betriebsräte und Führungskräfte teilnahmen, zeigen auf (Trimpop et al., 2012), dass insbesondere das Thema psychische Belastung nicht mit der erforderlichen Intensität und Wirksamkeit von den im ASiG benannten Professionen bearbeitet wird. Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit als wichtiges Einsatzfeld weist die geringste Berücksichtigung auf. Die Wirksamkeit wird besonders gering hinsichtlich älterer Beschäftigter und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eingeschätzt. Der bisherige Weg, solcherart umfassende neue Themen- und Wissensgebiete einfach den beiden bisher im ASiG benannten Professionen „dazuzuschreiben“, obgleich es dafür fachlich spezialisierte Professionen gibt, ist gescheitert. Die Akteure selbst schätzen ihre Kompetenzen deutlich unterdurchschnittlich ein und es zeigt sich über die fast 10 Jahre Laufzeit der Studie, dass der Erfahrungsgewinn im Betrieb gegen Null tendiert. Die zu erwartenden weiteren Veränderungen mit einer sich stetig weiterentwickelnden Digitalisierung sind dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Die Konzentration auf Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin seit Beginn der Industrialisierung hatte noch eine gewisse Plausibilität. Aber bereits vor Inkrafttreten des ASiG 1973 standen weitere Professionen wie z.B. die Arbeitspsychologie mit ihrer Expertise zur Verfügung (Burkardt, Schubert & Schubert, 1970; Hoyos, 1980). Sie wurden nicht berücksichtigt. In Zeiten des nächsten grundlegenden Wandels der Arbeit und in der sich abzeichnenden Zukunft einer Dienstleistungs- und digital–global-orientierten Gesellschaft müssen fachlich spezialisierte Professionen ihre Expertise in den Arbeitsschutz einbringen können.
Fachkräftemangel
Hinzu kommt eine kritische demographische Entwicklung bei den Betriebsärzten: Gemäß einer Studie der BAuA (BAuA, 2014), die auf Zahlen der Bundesärztekammer basiert, waren 2011 bereits 56% der Betriebsärzte über 60 Jahre alt. Die Altersgruppe der Betriebsärzte unter 40 Jahre war mit 2% hingegen sehr gering vertreten. Zur flächendeckenden Versorgung insbesondere der Beschäftigten in Klein- und Mittelbetrieben fehlten bereits 2011 mehr als 4,7 Mio. betriebsärztliche Einsatzstunden zur vollständigen Erfüllung der Anforderungen der DGUV Vorschrift 2. Eine flächendeckende arbeitsmedizinische Betreuung der Betriebe sowie die damit verbundene mögliche Beratung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, die oftmals als Aufgabe neu dazukommt, sind somit aktuell nicht gegeben. Weiterbildungsbestrebungen und Verkürzungen der Ausbildungszeit sowie verstärkte Werbung für die Arbeitsmedizin der betriebsmedizinischen Verbände sind lobens- und unterstützenswert, werden aber weder die fehlende Kompetenz in den anderen Professionen ausgleichen, noch innerhalb der nächsten 10 Jahre wirksam werden können. Im Gegensatz dazu erweitert die Gruppe der Sicherheitsfachkräfte bereits heute ihr berufliches Spektrum enorm. Hier ist Interdisziplinarität deutlich besser gegeben, wird aber ebenfalls noch von einer nicht zeitgemäßen Gesetzgebung behindert. So vertreten einige Akteure in den Ländern immer noch die Auffassung, dass z.B. ein promovierter Chemiker nicht automatisch zur Sifa-Ausbildung zugelassen werden kann, ein technischer Facharbeiter jedoch schon. Gleiches gilt für Physiker, Arbeitswissenschaftler, Arbeitspsychologen/innen, die alle ein 5–7 jähriges Studium aufweisen, was ihnen mindestens dieselbe Beratungskompetenz ermöglicht, wie einem Ingenieur, Techniker oder Meister. Es gibt keinerlei nachvollziehbaren sachlichen Grund, diese Gesetzeslage nicht schnellstens zu ändern und alle geeigneten Akteure zur Sifa- Ausbildung und Tätigkeit zuzulassen.
Betrieblicher Unterstützungsbedarf und Beratungskompetenzen
Der betriebliche Unterstützungsbedarf hat sich mit der ihm zugrundeliegenden Arbeitswelt maßgeblich gewandelt und
tut dies fortwährend:
- Der technische Wandel, vor allem die Digitalisierung, verändert das Belastungsprofil mit einem wachsenden Anteil unspezifischer, psychischer Belastungen und Fehlbeanspruchungen.
- Die Zusammensetzung und Struktur der Erwerbstätigen verändern sich im Zuge des demographischen Wandels durch Alterung, Feminisierung, Migration und insgesamt durch eine zunehmenden Diversität – mit tiefgreifenden Folgen für die Belastungssituation, Arbeitsplanung und Prävention. Damit werden u. a. Forderungen nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie wie auch nach Inklusion an die Betriebe herangetragen.
- In vielen Berufen gehören emotionale Belastungen durch Gewalt und Belästigung, ständiges Konfliktmanagement oder Rollenkonflikte im Kundenkontakt sowie wachsende Ansprüche und Aufgaben aus der Gesellschaft zum grundständigen Arbeitsalltag.
- Der Faktor „Mensch“ tritt, in Wechselwirkung mit Technik und Organisation, immer mehr in den Vordergrund des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit Themen wie Stress, Gesundheitsmotivation und
- ·Prävention, Eigenverantwortung, gesunde Führung, Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsysteme, Präventionskultur. Immer mehr Unternehmen verzeichnen auch negative wirtschaftliche Folgen durch Fehlbeanspruchungen, schlechte Kommunikation, fehlendes Gesundheitsbewusstsein und fehlende Motivation zu sicherheits- und gesundheitsbewusstem Verhalten.
- · Im Zuge der genannten Entwicklungen hat zudem eine auch heute noch fortschreitende räumliche, zeitliche und soziale Entgrenzung der Erwerbsarbeit stattgefunden verbunden mit dem Entstehen neuer Formen abhängig-selbstständiger Arbeit wie „Crowdwork“ und anderen sog. „Plattformarbeiten“. Die Arbeitsschutzgesetzgebung wie auch das ASiG müssen sich umfassend auf alle Beschäftigtengruppen erstrecken, aber z. B. auch auf ehrenamtliche Kräfte sowie Schülerinnen und Schüler.
Daher sollten dort von vorneherein die Professionen eingesetzt werden, die sich auf diese Themen spezialisiert haben. Nach einer lediglich kurzen Weiterbildung werden die wesentlichen Elemente solcher komplexen Gefährdungen oftmals nicht erkannt. Zusammengefasst ist heute mehr denn je ein umfassendes und differenziertes Kompetenzprofil zur Unterstützung und Beratung der Betriebe erforderlich, das nicht von Sifas und Betriebsmedizinern allein abzudecken ist. Viele Organisationen machen dies bereits, z.B:
- Die fachliche Differenzierung, u. a. in Ergonomie, Arbeitspsychologie, Gesundheitsförderung und eben auch Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin, ist in großen Betrieben selbstverständlich einschließlich der funktional gleichberechtigten Zusammenarbeit im betrieblichen Gesundheitsmanagement.
- Präventionsabteilungen der gesetzlichen Unfallversicherung und Arbeitsschutzbehörden sind einschließlich ihrer Leitungsfunktionen heute multiprofessionell aufgestellt. Ein Wandlungsprozess, der in Ländern wie Dänemark noch erheblich weiter vorangeschritten ist.
- Überbetriebliche Dienste sind interdisziplinär besetzt und beraten bedarfsgerecht mit den geeigneten Professionen.
Neben Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin sind vor allem Kompetenzen in der Arbeitspsychologie, Arbeitswissenschaft/Ergonomie, Arbeitshygiene und Gesundheitswissenschaft erforderlich. Damit kämen als Ergänzung mehrere Tausend potentieller Kandidaten/innen hinzu, die Bedarfslücken mit spezifischen Kompetenzen schließen könnten, ohne die bestehenden Strukturen und Berufsfelder zu gefährden.
Qualifikation der Arbeitspsychologinnen und –psychologen
Arbeitspsychologinnen und Arbeitspsychologen erbringen schon heute in breitem Umfang wichtige Beratungsleistungen im Sinne des modernen Arbeitsschutzes und brauchen hierzu einen rechtlich abgesicherten Handlungsrahmen, wie eine Verankerung in einem überarbeiteten ASiG sowie in der grund- und betriebsspezifischen Betreuung gem. DGUV-Vorschrift 2. Eine Einbeziehung in die Beratung der Grundbetreuung bietet sich an, da die oben angesprochenen Themen und Problemstellungen der modernen Arbeitsschutzberatung schon Teil der Grundbetreuung sind, bspw. augenscheinlich in der Gefährdungsbeurteilung sowie in der Verhaltens- und Verhältnisprävention. Genau diese Themen gehören zu den Kerngebieten der ca. 6-jährigen Ausbildung von Arbeits- und Organisationspsycholog/innen. Diese besitzen z.B. folgende Kompetenzen, welche sie einbringen können:
- Gefährdungsbezogen: Einbeziehung der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung, Umgang mit Fehlbelastungen und Anforderungsgestaltung, umfassende Methodenkenntnisse bzgl. Interventionen, Evaluationen für wirksame, evidenzbasierte Beratung.
- Organisationsbezogen: Organisationsformen und -analysen sowie -entwicklungsmethoden, Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und der Integration in die Führungstätigkeit.
- Technikbezogen: Gestaltung der Mensch-Maschine-Schnittstelle unter den Aspekten kognitiver Grenzen, der Consumer Integration im Sinne einer abgestimmten Verhaltens- und Verhältnisprävention.
- Personenbezogen: Motivations- und Volitionskonzepte, u. a. für die Beratung von Führungskräften und Beschäftigten zur Motivation, zu sicherheits- und gesundheitsgerechtem Verhalten, allgemein verhaltensbezogene Analyse- und Maßnahmenkenntnisse, die in der Untersuchung von Ereignissen (z. B. Unfällen) und bei der Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen notwendig sind.
- Kooperation und Kommunikation: Kenntnisse und Kompetenzen zum Teamverhalten in Gruppen (z. B. Sicherheitszirkel, interkulturelle Zusammenarbeit), Verbesserung von Teamarbeit, Konfliktbewältigung, bis hin zur Mitgestaltung der Präventionskultur.
- Qualitätsbezogen: Mit einem Weiterbildungsansatz der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) zum Fachpsychologen Arbeit, Sicherheit und Gesundheit wird ein lebenslanger Qualitätssicherungsprozess vorangetrieben, der insbesondere die praxisbezogenen Elemente im interdisziplinären Prozess der Beratung ergänzt.
Anpassung von ASiG und DGUV Vorschrift 2
Alle Beschäftigten müssen umfassend vor den Gesundheitsgefahren und Fehlbelastungen bei der Arbeit geschützt werden. Daher müssen das ASiG und die DGUV Vorschrift 2 so angepasst werden, dass mehr Professionen Zugang haben und nicht für eine Besitzstandwahrung die verbesserte Betreuung geopfert wird. Dazu gehört natürlich auch eine (berufs- und) lebenslange
Weiterqualifizierung aller Akteure, was derzeit im ASiG ebenfalls nicht zwingend gefordert ist. Wohingegen die Fachverbände dies für ihre Zertifizierungen bereits seit Langem verlangen.
Mobilität als Beispiel des notwendigen Wandels
Der Unfallrückgang der Arbeitsunfälle zeigt sich fast gar nicht bei Mobilitätsunfällen. Eine Gefährdungsbeurteilung der Mobilität in Organisationen, von Schule bis zum Großbetrieb, findet nur selten statt. Sie geht auch nur unter Einbeziehung der Mitarbeiter/innen, da kein Vorgesetzter die Gefährdungen kennen kann, die situativ bei der Ausübung der Berufstätigkeit im Verkehr auftauchen. Hinzu kommt, dass Führungsverhalten selbst, die Organisation und auch personale Faktoren durch Ablenkung oder Stressempfinden, eine personenorientierte Analyse der Fehlbeanspruchungen und Gefährdungen zwingend erforderlich machen. Dies alles wird in den meisten Betrieben genauso unzureichend umgesetzt, wie die Analyse psychischer Gefährdungen. Diesem Mangel wirkt das von DVR, DGUV, AUVA geförderte Projekt GUROM (www.gurom.de) entgegen. Hier werden seit vielen Jahren von der FSU Jena alle mobilen Gefährdungen adaptiv und interaktiv auf ihre technischen, organisatorischen, personalen und situativen (TOPS) Komponenten untersucht. Die dazu notwendigen Module reichen von Schulwegen, Dienstwegen allgemein, Wegeunfällen, über Gabelstapler, LKW, Sonderfahrzeuge, Rettungsdienste bis hin zum Stolpern, zur Zweiradmobilität und zu Mobilitätsmanagementsystemen. Passgenau werden aus der Interventionsdatenbank mit mehr als 1000 Verkehrssicherheitsmaßnahmen die ausgesucht und an die Betriebe vermittelt, die zur Gefährdung passen und möglichst mit einem Qualitätssiegel des DVR versehen sind. Einige BGen, wie die BGRCI bettet die Analyse in ihre Vision Zero ein. Die Daten zeigen, dass in sehr vielen Unfallsituationen, sowohl betriebliche als auch private Belastungen und Ablenkungsfaktoren hinzukamen, so dass Interventionen ganzheitlich gestaltet werden sollten. Gerade im Bereich der Fahrerassistenz und des automatisierten Fahrens zeigt psychologische Forschung unerwartete Effekte, die beweisen, dass Verhaltensanpassung, oder Risikokompensation, permanent stattfindet!
Hier besteht ein sehr hoher Forschungs-, vor allem aber Vermittlungsbedarf für die Unfallverhütung der Zukunft in solchen Systemen. Erneut müssen psychologische und technische sowie organisationale Akteure zusammenarbeiten, um einen umfassenden Schutz bieten zu können.
Fazit
- Gesetze und Vorschriften berücksichtigen die Gefährdungen der modernen Arbeitswelt und Präventionsnotwendigkeiten unzulänglich und sollten angepasst werden.
- Bestehende Professionen (Sifa, Betriebsmedizin) sind dafür unzulänglich ausgebildet, dazu kommen gravierende Personallücken und Nachwuchsprobleme.
- Verschiedene neue Professionen sollten in ihren Ausbildungen Sicherheit und Gesundheit integrieren und stärker präventionsorientiert aus- und weiterbilden.
- Die Aufsichtsorgane sollten eine Qualitätssicherung der Akteure mit einem besonderen Fokus der Kompetenz für KMU sicherstellen.
- Mobilität ist eines der gefährlichsten und notwendigsten Handlungsfelder und sollte deutlich mehr in Gefährdungsbeurteilungen und ganzheitlichen Interventionsansätzen berücksichtigt werden.
Mit unseren gemeinsamen interdisziplinären Bestrebungen können wir die Arbeitswelt besser und bedarfsgerechter schützen und die Gesundheit beruflich und im Privatleben fördern.
Prof. Dr. Rüdiger. Trimpop
PASiG und Friedrich-Schiller
Universität Jena
Der Fachverband Psychologie für Arbeitssicherheit und Gesundheit e.V. (PASiG) fördert die Forschung und Anwendung von interdisziplinärem Wissen und Erkenntnissen im Arbeitsschutz. Die tiefgreifenden Veränderungen in der Arbeitswelt erfordern ein multidisziplinäres Vorgehen. Vor allem Kompetenzen aus der Arbeitspsychologie, Arbeitswissenschaft/Ergonomie, Arbeitshygiene und Gesundheitswissenschaft sind neben Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin erforderlich. Sie tragen dazu bei, sowohl persönliches Verhalten, die Arbeit und ihre Umgebung, als auch systemische Prozesse in Unternehmen zu optimieren. Mit gemeinsamen interdisziplinären Bestrebungen kann die Arbeitswelt besser und bedarfsgerechter geschützt werden und die Gesundheit im Berufs- und Privatleben gefördert werden.
Anschrift:
Prof. Dr. Rüdiger Trimpop
Lehrstuhl Arbeits-,Betriebs-Organisationspsychologie
Friedrich-Schiller Universität Jena
Humboldtstr. 27; 07743 Jena
Tel. +49 (0)3641 945131