In den zurückliegenden Monaten hat es einige bedeutende Veränderungen in der Arbeitsmedizin gegeben. Die Biostoff-Verordnung (BioStoffV) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wurden novelliert und bei der TRBA 250 gab es ebenfalls einige Änderungen. Das BMAS legte in der arbeitsmedizinischen Regel AMR 2.1 Untersuchungs-fristen verbindlich fest.
In einigen Punkten wurde Klarheit hergestellt, es ergaben sich aber auch viele neue Fragen. So wurde zum Beispiel in der ArbMedVV eindeutig präzisiert, dass ein Mitarbeiter keine Blutentnahme und keine klinische Untersuchung dulden muss. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung wurde gestärkt. Das Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeitern und Betriebsärzten soll verbessert werden. Aus den Vorsorgebescheinigungen und den Abrechnungen darf nicht mehr hervorgehen, dass der Mitarbeiter Teile der Vorsorge, z. B. die ärztliche Untersuchung oder eine Blutentnahme, nicht gewünscht hat, wenn er dazu nicht ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat. Es stellt sich die Frage, wie im Einzelfall bescheinigt und abgerechnet werden soll. Wie können die Untersuchungen und Beratungen am besten anonymisiert abgerechnet werden? Die DGUV-Grundsätze für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bilden nicht die ganze Palette der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV ab. Hier gibt es keine klare Trennung zwischen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge, Wunschvorsorge und Eignungsuntersuchungen. Soll man bei den Vorsorgebescheinigungen überhaupt noch die in den Betrieben gut bekannten G-Nummern verwenden oder nur solche Textbausteine aus der ArbMedVV entnehmen, die den Vorsorgegrund klar umreißen?
Seit fast zehn Jahren versucht die Fachzeitschrift Praktische Arbeitsmedizin und nach der Fusion seit 2011 die ErgoMed/Praktische Arbeitsmedizin Handlungsanleitungen und Empfehlungen für das praktische Handeln im Betrieb zu geben. Genau dasselbe Ziel verfolgen die Bundesweiten Betriebsärztetage. Am 17. und 18. Mai findet der 10. Bundesweite Betriebsärztetag das Original in Kassel statt. Es werden Referate über Themen wie: Aktuellen Vorhaben des BMAS, Neues vom AfAMed, die Novellierung der ArbMedVV aus Sicht der Gewerbeaufsicht, die Novellierung der BioStoffV aus Sicht der BGW, die Schweigepflicht des Betriebsarztes aus Sicht eines Juristen gehalten. Am Samstag, den 17. Mai werden insgesamt neun Referate und am Sonntag, den 18. Mai sieben Referate im Hauptforum gehalten.
Wir sind sehr erfreut über die Zusage vieler äußerst kompetenter Referenten. Am Samstag findet wieder der viel nachgefragte Workshop über Niederlassung, Abrechnung und Dokumentation statt. Über insgesamt 4 × 45 Minuten wird über Niederlassungsmodalitäten, Finanzierung, Vertragsgestaltung, Abrechnung und Dokumentation diskutiert. Der Workshop ist nicht nur geeignet für Ärzte die den Schritt in die Selbstständigkeit beabsichtigen, sondern auch für alte Hasen, die ihr Vorgehen updaten wollen und Anregungen suchen.
Auch ein Workshop über Sehteste, Audiometrieen und Spirometrien ist wieder dabei. Dieser ist auch für medizinisches Assistenzpersonal geeignet. Wir freuen uns sehr darüber, dass der Bundesverband Handschutz wieder seinen Workshop durchführt. Ein Symposium über Themen zu BGM, BGF und Burnout wird ebenfalls angeboten.
Wir laden Sie herzlich ein zum 10. Bundesweiten Betriebsärztetag und sind stolz auf dieses kleine Jubiläum. Die Anzahl der BsAfB-Mitglieder hat sich in diesen zehn Jahren verzehnfacht! Unser Bundesverband hat die meisten Mitglieder in den Bundesländern, in denen selbstständige Arbeitsmediziner und freiberufliche Betriebsärzte durch den großen KMU-Anteil besonders benötigt werden dies sind die Flächenländer Bayern und Niedersachsen und die Bundesländer im Osten.
Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch mit Ihnen bei einem italienischen Buffet im Il Canvento.
Uwe Ricken
Silvester Siegmann