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Arbeitsschutz in der Pflege noch nicht angekommen

Foto: Zerbor – Fotolia.com

Seit März 2014 sind nun auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in ambulanten und stationären Altenpflegeeinrichtungen dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Stich- und Schnittverletzungen angemessen zu schützen. Doch Pflegeheimbetreiber haben in der Praxis nur begrenzte Möglichkeiten, Verletzungsrisiken für ihre Mitarbeiter wirksam zu minimieren. Das zeigen die Ergebnisse einer Untersuchung der Initiative SAFETY FIRST!, die auf dem Kongress Pflege 2015 in Berlin erstmals vorgestellt wurden.

Laut einer Umfrage der Initiative Safety First! hat sich über die Hälfte (58,9 %) der insgesamt 336 befragten Mitarbeiter in der Altenpflege bereits an einem scharfen oder spitzen medizinischen Instrument verletzt. Nach einer Überarbeitung der TRBA 2501 im März 2014 sollte das eigentlich ein Ende haben, schließlich kann es durch eine Stich- oder Schnittverletzung zur Übertragung von gefährlichen Infektionserregern wie Hepatitis B und C oder HIV kommen. Zwar kennen fast alle Befragten (94,1 %) diese möglichen Folgen einer Nadelstichverletzung, jedoch kommen Instrumente mit Sicherheitsmechanismus nur bei weniger als einem Drittel der befragten Pflegekräfte auch tatsächlich zum Einsatz. Zugleich ist ein Großteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (84,62 %) davon überzeugt, dass Verletzungsrisiken durch Sichere Instrumente wirksam verringert werden könnten.

Infektionsrisiken in der Altenpflege weiterhin Alltag
Dieser Widerspruch lässt sich auf Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zurückführen: 66,9 % der befragten Pflegekräfte gaben an, die Auswahl der Instrumente gar nicht beeinflussen zu können, da diese vom Hausarzt des Heimbewohners verordnet würden. Der aber hat den Arbeitsschutz der Pflegekräfte häufig nicht im Blick und verzichtet deshalb auf einen entsprechenden Sicherheitsmechanismus der Instrumente. Rolf Höfert, Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes und Mitglied der Initiative, stellt fest: „Während sich die Sicherheitsstandards für Arbeitskräfte in allen anderen Bereichen der medizinischen Versorgung während der letzten Jahre laufend verbessert haben, besteht in der Altenpflege weiterhin erheblicher Nachholbedarf. Dort gehören Infektionsrisiken weiterhin zum Alltag.“ Hier ist auch die Politik gefragt, dazu beizutragen, dass ein gleichberechtigter Schutz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleistet ist. Neben schärferen Kontrollen durch die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter oder den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sei es deshalb unbedingt erforderlich, die Verordnungspraxis mit den arbeitsrechtlichen Anforderungen an Heimbetreiber abzustimmen, so Höfert.

Daniel Postulka

SAFETY FIRST! Deutschland

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