Wir tun alles dafür, dass es nicht zu einem Fehler in Diagnostik und Therapie kommt. Wir sorgen für einen transparenten Umgang mit Behandlungsfehlern. Und wir sind uns unserer Verantwortung darüber bewusst, dass den betroffenen Patienten schnell und professionell geholfen werden muss medizinisch, seelisch und mitunter auch rechtlich.
Das sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, bei der Vorstellung der Behandlungsfehler-statistik für das Jahr 2014 in Berlin. Crusius plädierte für eine offene Fehlerkultur. Nur so könne aus Fehlern gelernt werden. Wenig hilfreich sei es, wenn Ärzte, denen ein Fehler unterlaufen ist, als Pfuscher diskreditiert werden. Pfusch beinhaltet immer eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber den Auswirkungen des eigenen Handelns. Das kann man doch nicht allen Ernstes Ärzten vorwerfen, denen ein Fehler passiert ist.
Crusius betonte, dass die steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen die Arbeitsintensität in Klinik und Praxen weiter erhöht. Ärzte und Pflegekräfte arbeiten am Limit und manchmal auch ein Stück darüber hinaus. Die enorme Arbeitsbelastung und der Druck, im Notfall schnell entscheiden zu müssen, seien nur einige Beispiele für die speziellen Risikokonstellationen im Gesundheitswesen. So ist die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle in Deutschland zwischen den Jahren 2004 und 2013 um 157 Millionen auf fast 700 Millionen angestiegen. Die Zahl der stationären Fälle erhöhte sich zwischen 2004 und 2012 um 1,8 Millionen auf 18,6 Millionen. Die Zahl der festgestellten Fehler liegt im Vergleich zu der Gesamtzahl der ambulanten und stationären Behandlungsfälle im Promillebereich.
Wie Kerstin Kols, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, berichtete, haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2014 bundesweit insgesamt 7.751 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen. Damit ist die Zahl der Sachentscheidungen im Vergleich zum Vorjahr geringfügig gesunken. Es lag in 2.252 Fällen ein Behandlungsfehler vor. Davon wurde in 1.854 Fällen ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterarmfrakturen. In 398 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.
Die Ärzteschaft engagiert sich seit Jahren für eine verstärkte Fehlerprävention, sagte Prof. Dr. Walter Schaffartzik, Ärztlicher Leiter des Unfallkrankenhauses Berlin und Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. Die bei den Gütestellen der Ärztekammern registrierten Behandlungsfehlerdaten würden zu Fortbildungszwecken und damit zur Fehlerprävention mit Hilfe des Medical Error Reporting Systems erfasst. Ärzte könnten zudem sogenannte Beinahefehler anonym über das System CIRSmedical melden. Wichtig für die Fehlerprophylaxe seien aber auch die vielfältigen Maßnahmen des Qualitätsmanagements, wie beispielsweise ärztliche Peer-Reviews.
Kommt es dennoch zu einem Fehler, können sich Patienten an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen wenden. Unterstützt werden sie bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern von Gottfried Wasmuth, der seit 2012 ehrenamtlicher Patientenvertreter der Schlichtungsstelle ist. Der ehemalige Diakon berichtete über die Erwartungen der Patienten an ein Schlichtungsverfahren und auch darüber, welche Erfahrungen sie mit der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern gemacht haben.
Die seit 1975 bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bieten eine Begutachtung durch unabhängige medizinische und juristische Experten und außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen an. Der Patient kann durch ein zeitlich effizientes und für ihn gebührenfreies Verfahren überprüfen lassen, ob sein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist. In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. Wird nach Begutachtung durch diese Institutionen doch noch der Rechtsweg beschritten, werden die Entscheidungen der Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen überwiegend bestätigt.
Bundesärztekammer (BÄK)