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Editorial

Eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb spielen die Sicherheitsbeauftragten. Sie sind die Akteure, die in den Unternehmen die Maßnahmen des Präventionsauftrags unterstützen und die in die Organisation des Arbeitsschutzes aktiv einzubinden sind. Die Betriebsärzte (ca. 12.000) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ca. 75.000) sind neben dem Arbeitgeber ihre primären Ansprechpartner. Es gab in 2010 nach DGUV-Angaben 524.748 Sicherheitsbeauftragte alleine in den gewerblichen Betrieben in Deutschland.

Die Rolle der Sicherheitsbeauftragten wird rechtlich in § 22 des SBG VII definiert. Dort heißt es in Absatz 2: „Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.“ Der Gesetzgeber hat den Sicherheitsbeauftragten also auch Aufgaben im Gesundheitsbereich zugewiesen. Eine aktuelle Umfrage unter rund 1.500 Sicherheitsbeauftragten aller Betriebsgrößen zeigt aber: Nur 53,7 % der Befragten arbeiten „gut“ oder „sehr gut“ mit dem Betriebsarzt zusammen. Die Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit sieht da deutlich besser aus. Über die Gründe hierfür ließe sich vortrefflich diskutieren.

Die Erfahrung zeigt, dass es sich speziell im Arbeitsschutz bewährt hat, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beteiligen. Die Weltgesundheitsorganisation und die Internationale Arbeitsorganisation empfehlen seit langem, die Beschäftigten in die Gestaltung von Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz einzubeziehen. Sie also vom Gegenstand der Prävention zu einem Teil der Prävention zu machen. Dies wurde auch in aktuellen Konferenzen und Regelungen unterstrichen, nach denen die innerstaatlichen Arbeitsschutzsysteme Vorkehrungen zur Förderung der Zusammenarbeit auf Unternehmensebene zwischen Geschäftsleitung, Arbeitnehmern und ihren Vertretern als wesentliches Element von Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz umfassen sollen.

Ein weiteres Problem ist der Betriebsärztemangel. Auf der 87. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2010 wurde betont: „Des Weiteren sollten Möglichkeiten zur Verbesserung ggf. auch finanzielle Förderung der arbeitsmedizinischen Weiterbildung, zur angemessenen Bezahlung der Betriebsärzte und zum vermehrten Einsatz von fachkundigem Hilfspersonal erörtert werden.“ Nur um es noch einmal ausdrücklich zu betonen: Das fachkundige Hilfspersonal soll die Betriebsärzte nicht ersetzen, sondern unterstützen!

Die i.d.R. sehr gut ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation, der bei Themen des Gesundheitsschutzes viel zu selten in den Fokus rückt, dabei aber sehr gute partizipative Ansätze bietet. Ein guter erster Schritt wäre es sicherlich, die Sicherheitsbeauftragten zu „Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit“ weiterzuentwickeln und geeignet zu schulen. Schon durch die Erweiterung des Namens um den Begriff „Gesundheit“ würde die erweiterte Aufgabenstellung deutlich. Übrigens: In der oben erwähnten Umfrage in 2012 wurde die Frage „Wie fänden Sie eine Weiterentwicklung des Aufgabenfeldes des „Sicherheitsbeauftragten“ zum „Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit“?“ von insgesamt rund 80 % der Befragten positiv beantwortet. In einer der nächsten Ausgaben dieser Zeitschrift werden die Ergebnisse der Studie ausführlich dargestellt.

Der Begriff „Beauftragter für Sicherheit und Gesundheit“ konkretisiert seine Aufgabenstellung im Unternehmen und verdeutlicht die fachliche Anbindung sowohl an die Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch an den Betriebsarzt und damit die Einbindung in eine ganzheitliche betriebliche Sicherheits- und Gesundheitsorganisation.

Silvester Siegmann

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