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Fortbildungen

Maschinen sicher planen, beschaffen und betreiben 16.-18.04.2012 in Dresden

Die neue Fassung der Maschinenrichtlinie und die Betriebssicherheitsverordnung stehen im Mittelpunkt eines Seminars, das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom 16. bis zum 18. April 2012 an ihrem Standort in Dresden ausrichtet. Es vermittelt Kenntnisse, die für das Planen, Entwickeln, Inbetriebnehmen, Betreiben und Verändern von Maschinen und Anlagen notwendig sind.

Das detaillierte Programm des Seminars „Maschinenrichtlinie (neue Fassung 2006/42/EG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)“ befindet sich im Bereich Veranstaltungen unter www.baua.de/termine. Für die Veranstaltung wird eine Teilnahmegebühr von 280,- EUR erhoben. Weitere Informationen und Anmeldung bei Erhard Kirschke, Telefon 0231 9071–2219, Fax 0231 9071–2363 oder E-Mail: seminare@baua.bund.de.

Netzwerktagung: Informationsverarbeitung im Büro 18.-19.06.2012 in Dresden

Informationen sind der Rohstoff der modernen Büroarbeitswelt. Die zunehmende Informationsintensität der Arbeit ist verbunden mit Termindruck, hoher Flexibilität und intensivem, oft parallelem Informationsaustausch über zahlreiche Kanäle. Die Tagung will Informationen für die Praxis und Anstoß für neue Perspektiven der Gestaltung geben. Wir laden Sie ein, mitzudiskutieren.

Der Teilnehmerbeitrag beträgt 60,- EUR inkl. Besuch der Deutschen Werkstätten Hellerau und Pausensnacks am 19. Juni 2012. Bitte melden Sie sich zur Tagung bis zum 30. April 2012 an. Entweder per Mail info@dnb-netz.de oder Fax 0 22 41 – 2 31 61 11.

Auslandsentsendung von Mitarbeitern – Belastung oder Belohnung?

24.-25.05. 2012 in Dresden

Immer mehr Firmen sind international tätig und entsenden Mitarbeiter ins Ausland – sei es für Kurzzeiteinsätze von drei Monaten oder längerfristig. Auslandsentsendungen haben ihre Tücken. Steuerrechtlich und finanziell sind die meisten Unternehmen bereits professionell unterwegs. Worauf oft nicht so gründlich geschaut wird, sind organisatorische Details in der Vor- und Nachbereitung sowie Belastungen, auf die die Mitarbeiter vorbereitet werden müssen …

Teilnahmegebühr: 990,- EUR

DGFP-Mitglieder: 790,- EUR

Anmeldung und weitere Informationen: www.dguv.de/iag Webcode: d97667

Veranstalter: Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG)

Königsbrücker Landstraße 2, 01109 Dresden

Fortbildungsveranstaltungen des VAF e.V.

Fortbildungslehrgänge 2012

für das arbeitsmedizinische nichtärztliche

Assistenzpersonal

23.04. – 25.04.2012 in Düsseldorf/CVJM

– Impf- u. Reisemedizinische Praxis

Für arbeitsmedizinisches Assistenzpersonal

21.05. – 25.05.2012 in Düsseldorf/CVJM

– Arbeitsmedizinische Gehörvorsorge

Grundkurs/G 20

02.07. – 06.07.2012 in Dresden/IAG-DGUV

– Auge und Optik in der Arbeitsmedizin

– Atmung, Herz-Kreislauf, Ergometrie

– Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

– Ergonomische Arbeitsgestaltung

19.09. – 21.09.2012 in Düsseldorf/CVJM

– Refresher-Kurs/Arbeitsmedizinische Gehörvorsorge

Wiederholerkurs gem. Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

15.10. – 19.10.2012 in Düsseldorf/VHS

– Arbeitsmedizinische Gehörvorsorge

– Auge und Optik in der Arbeitsmedizin

– Atmung, Herz-Kreislauf, Ergometrie

– Gefahrstoffe/Biolog. Arbeitsstoffe

05.11. – 09.11.2012 in Saarbrücken/HWK

– Grundlagenlehrgang/Woche 4

Veranstalter: VAF e.V.

Verband Arbeitsmedizinisches Fachpersonal – VAF e.V.

40627 Düsseldorf – Kamper Weg 228, Tel.: 0211 2700833, Fax: 0211 2700834, VAF-SC@t-online.de

Anfragen, Programmanforderungen, Anmeldungen bitte an die Geschäftsstelle des VAF e.V. Belegt wird nach Eingang nur schriftlicher Anmeldung (formlos: Mail, E-Mail, Fax).

Hotelzimmer-Reservierungen erfolgen durch die Teilnehmer über das jeweilige örtliche Verkehrsamt bzw. mit Bestätigung des dem VAF e.V. beiliegenden Hotelverzeichnis. Die Lehrgänge des VAF e.V. sind nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (§ 9 AWbG) und nach dem Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsurlaubsgesetz (§ 33 SWBG) anerkannt. Der Lehrgang „Ergonomische Arbeitsgestaltung“ ist zusätzlich nach § 37 Abs. 7 BetrVG anerkannt.

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