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Häufige Arbeitsschutzmängel in Hessen

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653 Betriebsprüfungen ausgewertet

Häufige Arbeitsschutzmängel in Hessen

Der Arbeitsschutz in Hessen ist häufig mangelhaft. Das ist das Ergebnis von 653 Betriebsprüfungen, die in den vergangenen zehn Jahren (2006 bis 2015) bei Schwerpunkt-Aktionen in verschiedenen Branchen durchgeführt worden sind. Die Zahlen stellte der beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelte Landesgewerbearzt jüngst auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin vor.

In 287 Dienstleistungsbetrieben, 206 Handwerksbetrieben und 160 Industriebetrieben überprüfte der Landesgewerbearzt die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, die Betreuung nach der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und die arbeitsmedizinische Vorsorge.

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz fehlte in insgesamt 40 Prozent der Betriebe. Dies war besonders häufig in Kleinbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten der Fall (57%), in Betrieben, die keine arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Betreuung hatten (86%) und in bestimmten Branchen wie dem öffentlichen Dienst (76%), der ambulanten Pflege (60%), Backbetrieben (42%), Friseurbetrieben (37%) und Rettungsdiensten (37%).

Auch von den Kleinbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten, die selbst keinen Betriebsarzt und keine Sicherheitsfachkraft beauftragt hatten, sondern von der Berufsgenossenschaft eine Kurzeinweisung nach dem sogenannten Unternehmermodell in Fragen des Arbeitsschutzes absolviert hatten, verfügten 48 Prozent über keine Gefährdungsbeurteilung.

In 28 Prozent der Betriebe fehlte die erforderliche arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge, zum Beispiel wegen einer beruflichen Infektions- oder Lärmbelastung. In 53 Prozent der Betriebe hatte der Unternehmer die erforderliche arbeitsmedizinische Untersuchung der Augen bei Bildschirmarbeitern oder der Haut und Atemwege nicht angeboten.

Die arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge fehlte besonders häufig in Kleinstbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten (30 bzw. 65%), in Betrieben ohne arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung (67 bzw. 92%) und in bestimmten Branchen, zum Beispiel im öffentlichen Dienst in Bereichen mit hoher körperlicher Belastung (62 bzw. 36%), der ambulanten Pflege (49 bzw. 65%) und in Krankenhäusern (17 bzw. 32%).

Die festgestellten Mängel wurden den Betrieben vom Landesgewerbearzt entsprechend mitgeteilt und umgehend abgestellt. Der Landesgewerbearzt beim Regierungspräsidium Darmstadt ist für den medizinischen Arbeitsschutzes in ganz Hessen zuständig. Er erfüllt diese Aufgabe im Verbund mit mehreren Kollegen im Fachzentrum für medizinischen Arbeitsschutz.

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