Alles Wichtige auf einen Blick, das bieten die neuen Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie fassen alle maßgeblichen Informationen zum Arbeitsschutz in einer Branche zusammen und machen Vorschläge für eine gelingende Prävention. Die erste Schrift dieses neuen Formats widmet sich der Branche Gewinnung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen (DGUV Regel 113601), sie erschien am 17.03.2016.
Man könnte jetzt fragen: Brauchen wir tatsächlich noch weitere Regeln? Aber das hieße, den Charakter unseres neuen Produkts verkennen, sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der DGUV. Branchenregeln sind keine neuen Vorschriften, sie übersetzen das bereits vorhandene komplexe und abstrakte Arbeitsschutzrecht in eine für die Betriebe verständliche Sprache. Sie enthalten konkrete und wirtschaftlich tragbare Lösungen für die betriebliche Praxis. Wir möchten damit vor allem den kleinen und mittleren Betrieben (KMU) den Arbeitsschutz erleichtern.
Zielgruppe der Branchenregeln sind in erster Linie Unternehmerinnen und Unternehmer. Denn sie sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet das neue Format aber auch einen hohen Nutzen für weitere betriebliche Akteurinnen und Akteure wie Personal- und Betriebsrat, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragte.
Praxisnah und verständlich
Branchenregeln sind:
· ein übersichtliches Kompendium des Arbeitsschutzrechtes, ergänzt um das Fachwissen und die Branchenerfahrung der gesetzlichen Unfallversicherung
· veranschaulichen spezifische Gefährdungen einer Branche und machen Lösungsvorschläge, wie man ihnen begegnen kann
· setzten kein neues Recht, sondern fassen geltendes Recht zusammen
· sind in einer verständlichen, knappen Sprache geschrieben
Alle Branchenregeln können als gedruckte Exemplare kostenpflichtig über die DGUV Publikationsdatenbank bestellt oder dort als PDF-Dateien kostenfrei heruntergeladen werden:
http://publikationen.dguv.de
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)