Könnte es sich bei der Erkrankung eines Patienten auch um eine Berufskrankheit handeln? Diese Frage können Ärztinnen und Ärzte jetzt mit Hilfe eines neuen digitalen Nachschlagewerks der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einfach überprüfen. Das „BK-Info“-Portal hält nicht nur umfassende Informationen rund um das Thema Berufskrankheit bereit. Eine Suchfunktion ermöglicht es, anhand des ICD-10-Schlüssels schnell zu recherchieren, welche Berufskrankheiten (BK) für die jeweilige Diagnose in Betracht kommen. Ärztinnen und Ärzte können somit vereinfacht herausfinden, ob ein Verdacht auf eine BK vorliegt oder nicht.
Ärztinnen und Ärzte haben nach § 202 des SGB VII die Pflicht, den begründeten Verdacht auf eine BK mitzuteilen. Die Unfallversicherungsträger sollen jede Krankheit überprüfen können, bei der ein solcher Verdacht besteht. Bislang standen dafür als Hilfestellung die Merkblätter des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten der Bundesregierung (ÄSVB) zur Verfügung. Dieser wird aber selbst keine neuen Merkblätter mehr erstellen und auch den Bestand nicht weiter aktualisieren. Deswegen hat die Bundesregierung die DGUV beauftragt, ein entsprechendes Tool zu erarbeiten.
„Durch das BK-Info Portal erleichtern wir nun den medizinischen Fachkräften, die Verdachtsanzeige einer Berufskrankheit zu erstellen. Mit nur wenigen Clicks liegen alle notwendigen Informationen vor. Der begründete Verdacht kann somit ohne großen Aufwand an die Unfallversicherungsträger weitergeleitet werden“, erklärt Fred-Dieter Zagrodnik, Referent für Berufskrankheiten der DGUV. Neben allgemeinen Informationen über BKen und die Verdachtsanzeige bietet das Portal auch spezifische Informationen für verschiedene medizinische Fachgebiete an. „Das Herzstück der Seite ist allerdings die Suchfunktion. Gibt der behandelnde Arzt dort den Diagnoseschlüssel ein, erhält er gleich zwei Hilfestellungen: Zum einen erfährt er, mit welcher Berufskrankheit die Diagnose in Verbindung stehen könnte. Zum anderen gibt es Leitfragen, anhand derer sich im Gespräch mit dem Patienten oder der Patientin schnell feststellen lässt, ob der- oder diejenige einem Gefahrstoff oder einer schädigenden Einwirkung bei der Arbeit ausgesetzt war.“
Die frühzeitige Anzeige eines ärztlich begründeten Verdachts auf das Vorliegen einer BK liegt vor allem im Interesse der versicherten Person. Je früher der Unfallversicherungsträger von einem solchen Verdacht erfährt, desto eher kann geprüft werden, ob und in welchem Umfang Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. Außerdem können dann auch schon in frühen Erkrankungsstadien präventive Maßnahmen ergriffen werden.
Das Portal wird in mehreren Schritten ausgebaut. Zurzeit sind bereits alle Diagnoseschlüssel des ICD-10 Codes hinterlegt. Informationen dazu, welche dieser Diagnosen im Einzelnen nach welchen Einwirkungen eine BK sein können, liegen jedoch derzeit nur für die Muskel-Skelett-Erkrankungen vor. Alle anderen Erkrankungen werden im Laufe des nächsten Jahres hinzugeschaltet. „Für die Übergangszeit haben wir sogenannte Platzhalter-Seiten hinterlegt, die wir nach und nach mit den relevanten Informationen füllen werden. In Zukunft werden wir diese Seiten entsprechend dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis und in Abstimmung mit den Fachleuten des ÄSVB überarbeiten“, so BK-Experte Zagrodnik.
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