Qualitätsmanagement Zur Stärkung der Patientensicherheit hat der Gemeinsame Bundesausschuss einstimmig Mindeststandards für Risikomanagement und Fehlermeldesysteme festgelegt. Die KBV begrüßt die Vorgaben.
Unser Ziel ist, eine größtmögliche Sicherheit für die Patienten zu gewährleisten. Dafür pflegen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten seit langem ein internes Qualitätsmanagement und einen systematischen Umgang mit Fehlern und Risiken. Deshalb begrüßen wir die jetzt getroffenen Festlegungen. Das sagte Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, zu einer einstimmig im Gemeinsamen Bundesausschuss gefassten Änderung der Richtlinien zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement (QM).
Seit Inkrafttreten der QM-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung vor über acht Jahren haben bereits zigtausend Praxen ein QM zur kontinuierlichen Verbesserung der Praxisführung und -organisation umgesetzt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV haben ein eigenes Qualitätsmanagementsystem, QEP®, für Praxen, Kooperationen und Medizinische Versorgungszentren entwickelt. Elementare Bestandteile sind Patientensicherheit, Risiko- und Fehlermanagement.
Der Gemeinsame Bundesausschusses hat jetzt die Anforderungen zum Aufbau von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen spezifiziert. Unter anderem werden eine Risikostrategie und die Einbindung der Patientenperspektive in konkrete Verbesserungsmaßnahmen gefordert. Diese Vorgaben ergänzen die bestehenden Regelungen die auch für Vertragszahnärzte und Krankenhäuser gelten und bestärken die Niedergelassenen, sich aktiv an Fehlermeldesystemen zu beteiligen, wie www.cirsmedical.de, dem Berichts- und Lernsystem der deutschen Ärzteschaft für kritische Ereignisse in der Medizin, oder www.jeder-fehler-zaehlt.de.
Die jetzt festgelegten Mindeststandards zum Risikomanagement und für Fehlermeldesysteme wurden durch das im Februar des letzten Jahres in Kraft getretene Patientenrechtegesetz gefordert. Durch die zügige Umsetzung im Gemeinsamen Bundesausschuss wurde damit ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer veränderten Fehlerkultur unter Einbeziehung der Patientenperspektive angestoßen.
Die KBV unterstützt die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in diesem Prozess mit einer Vielzahl von Beratungs-, Schulungs- und weiteren Serviceleistungen.