Unsere Welt ist schön und modern!! Smarte Technologien umsorgen uns und körperlich anstrengende Arbeit gehört (bald) der Vergangenheit an. Wozu gibt es Roboter oder zumindest Exoskelette ? Laut dem Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zählen Muskel-Skelett-Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen. Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes betreffen 22,5 % aller Arbeitsunfähigkeitstage und verursachen dabei einen Produktionsausfall in Deutschland von 17,2 Mrd. Euro. Ihre Ursachen sind vielfältig und häufig auf physische Fehlbeanspruchung zurückzuführen.
Die sowohl in Deutschland als auch in der EU am weitesten verbreitete physische Belastung ist die Ausführung wiederholender Hand- und Armbewegungen: In Deutschland gaben im Jahr 2015 53 % der Erwerbstätigen an, in mindestens einem Viertel ihrer Arbeitszeit wiederholende Hand-/Armbewegungen auszuführen, wobei der Anteil im Vergleich zu den Vorjahren niedriger ist. Aber es scheint Besserung in Sicht: Im Zeitvergleich ist zu erkennen, dass die Anteile im Jahr 2015 über alle betrachteten physischen Arbeitsbedingungen hinweg niedriger sind als in den Vorjahren – sowohl für Deutschland, als auch im europäischen Durchschnitt. Durch die Entwicklung neuer am Körper getragener Assistenzsysteme, sogenannter Exoskelette, soll dieser Problematik weiter entgegengewirkt werden. So weit so gut.
Aber häufig treibt man ja den Teufel mit dem Beelzebub aus. Was wissen wir denn wirklich über die Belastungen beim Einsatz von Exoskeletten ? Es gibt nämlich leider nur sehr wenige wissenschaftliche Studien dazu, meist sind es Einzelfall-Beschreibungen. Über die Langzeitwirkungen wissen wir schon mal gar nichts.
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass diese Systeme vordergründig als Hebehilfe und somit zur Entlastung der Beschäftigten dienen sollen, somit also je nach genauer Anwendung die RL 89/686/EWG (Persönliche Schutzausrüstung) oder evtl. RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) oder RL 93/42/EWG (Medizinprodukte) zu berücksichtigen sind. Als PSA wären sie eindeutig gem. der Rangfolge der Schutzmaßnahmen als nachrangig zu betrachten. Wir müssen also weiterhin zuerst überlegen, was wir technisch oder organisatorisch machen können, um die Gefährdung und die resultierende Belastung in den Griff zu kriegen.
Aber sollen wir die schönen Arbeitshilfen deshalb wirklich verteufeln ? Nein ! Wir sollten erforschen, was es da geben mag und zeitig präventive Strategien entwickeln um die Vorteile dieser Technologie zu wahren. Denn die sind klar zu erkennen: Denken wir nur an die Entlastung des Muskel-Skelett-Systems, die Unterstützung beim Heben und Tragen von Lasten und beim Arbeiten in Zwangshaltung oder die Möglichkeiten beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
Sie sehen: Die Entwicklung steht noch ganz am Anfang. Wir hoffen, Sie bei der Beurteilung mit den Beiträgen in diesem Heft unterstützen zu können.